Frage:
Hallo Frau Baden,
ich habe eine etwas verwirrende Situation.
Im April kam meine Tochter zur Welt. Für die erhalte ich vom Kindsvater Unterhalt. Zusätzlich steht mir ja vom Vater Erwerbsminderungsunterhalt zu, wenn ich nach einem Jahr kein Elterngeld mehr erhalte.
Jetzt hab ich erfahren, das der Kindsvater eine andere Frau heiraten möchte, weil diese wieder schwanger von im ist.
Meine Frage ist nun, ob dann im Falle dessen, dass der Kindsvater selbst in Elternzeit geht das Gehalt seiner neuen Frau mit gerechnet wird, oder ob das neue Kind die Beträge ändert, und ich dann nach ablauf des Jahres ohne Geld da steh.
Und welchen Mindestbehalt hat dann der Kindsvater wenn er verheiratet ist, und noch das neue Kind ist der Ehe ist?
Vielen Dank für Ihr Bemühen.
Marina Luckner
von Mila-Jena am 18.08.2017, 12:31 Uhr

Antwort auf:
Wird zur Unterhaltsberechnung das Gehalt der neuen Frau mit gerechnet?
Hallo,
Nein, wenn er in Elternzeit geht muss er weiter den normalen Unterhalt leisten.
Liebe Grüße
NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.08.2017
Antwort auf:
Wird zur Unterhaltsberechnung das Gehalt der neuen Frau mit gerechnet?
Da würde mich interessieren was aus dem Urteil aus Hannover in 2012 geworden ist bei dem das Gericht dem Vater Recht gegeben hat seinen Kindsuntehalt, den er zahlen muss für die Dauer seiner Eltenteit zu reduzieren.
Ich verstehe da auch nicht warum Väter in 2. Ehe da so schlecht gestellt werden. Wenn ein Paar mehrere Kindere bekommt und der Vater bei jedem in Elternzeit gehen will, regt sich auch keiner auf, dass für diesen Zeitraum weniger Geld reinkommt aber wehe es handelt sich um eine 2. Ehe. Dann ist da plötzlich was ganz anderes. Verstehe ich nicht...
von Nici_79 am 06.09.2017
Antwort auf:
Wird zur Unterhaltsberechnung das Gehalt der neuen Frau mit gerechnet?
Hallo und vielen Dank für die Aantwort.
jetzt kam in den letzten Tagen ein Brief von seinem Anwalt, dass er mir den Erwerbsminderungsunterhalt bis auf fast null kürzen will, weil seine neue Frau ein Vielfaches verdient, und somit das Verhältniss deutlich anders sei. Er begründet es so, dass ja auch seine (jetzt) Frau anspruch habe.
Was soll ich nun tun??? Mir würden dann EmU von 54€ bleiben...
von Mila-Jena am 31.10.2017

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