Hallo Frau Bader, Ich befinde mich derzeit in Elternzeit und habe jetzt im Mai mein Jahreszielgehalt für das letzte Jahr ausgezahlt bekommen. Inwieweit wirkt sich dies auf das Elterngeld aus? Sollte diese Gehaltszahlung als Einkommen im laufenden Jahr berechnet werden - wovon ich ausgehe - bekomme ich vermutlich Monat Mai kein Elterngeld, denn das Jahreszielgehalt ist deutlich höher als der Elterngeldhöchstsatz, den ich ansonsten erhalte. Viele Grüße Spacegirl
von Spacegirl am 18.05.2017, 19:04