Hallo Frau Bader , leider habe ich keine Antwort gefunden die genau auf mich zutrifft.. deshalb hier meine Situation. ... Ich habe im januar 2013 ein kind bekommen und vorher vollzeit gearbeitet und bei meinem AG zwei Jahre Elternzeit eingereicht. Nun bin ich erneut schwanger und der geburtstermin ist ende märz , also 2 jahre und knapp 3 monate nach dem ersten kind. Ich habe jetzt aber nochmal seit Mitte oktober in teilzeit bei meinem AG angefangen ( teilzeitvereinbarung während Elternzeit ). Die elternzeit von 2 jahren vom ersten kind endet ja nun am 05.01.15 , also ca. 6 wochen vor beginn des nächsten mutterschutzes. Kann ich in dieser zeit weiterhin in teilzeit arbeiten ? Wie wird dann das mutterschutzgeld berechnet? Welche Möglichkeiten gibt es damit mein vorheriges vollzeitgehalt gezahlt wird ? Soll ich meine elternzeit doch auf 3 Jahre verlängern und diese dann vorzeitig zum Mutterschutz beenden ? Lg
von jennsen79 am 18.10.2014, 22:25