Frage: Wiedereintritt nach Elternzeit

Nach 8 Jahren Elternzeit habe ich meinem Arbeitgeber angekündigt das ich gern wieder zurück möchte. Ich war als Direktions Asisstentin tätig. Hatte neben Grundgehalt einen Firmenwagen und 1 Tag in der Woche Homeoffice (leider ohne im Vertrag dies vorzumerken). Erstmal schrieb mein neuer Chef das meine Stelle ersatzlos gestrichen wurde, nach 3 Monaten stille bekamm ich heute die Nachricht das ich als Sales administrator arbeiten kann, zu dem selben Gehalt wie vor 8 Jahren, aber kei Firmenwagen kein Homeoffice. Ich fülle mich herabgestuft?!!! Meine Arbeitsstelle ist 100 km entfern. Übermorgen soll ich wiederanfangen. Ich habe mich schon auf die Arbeitgefreut, aber im Moment sieht es so aus das mein Gehalt für die Fahreten draufgeht. Wass kann ich tun??? Bin verzweifet!!! Ich ging davon aus das ich Firmenwagen wieder bekomme. Danke im Voraus für Ihre Antwort

Mitglied inaktiv - 17.03.2011, 00:19



Antwort auf: Wiedereintritt nach Elternzeit

Hallo, Sie haben Anspruch auf den Vertrag von vor der EZ. Sie können den PKW doch sicherlich anhand der Abrechnung nachweisen, darauf besteht wohl ein Anspruch. Wegen dem Gehalt kommt es auf verschiedene Faktoren an (Vertrag, andere AN). ich würde mal einen RA vor Ort aufsuchen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.03.2011



Antwort auf: Wiedereintritt nach Elternzeit

Hallo, stehen der Dienstwagen & Deine Tätigkeit im Arbeitsvertrag? Wenn ja, dann würde ich SCHRIFTLICH darauf hinweisen. Dann hast DU ein Anrecht darauf BEIDES wieder zu bekommen. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 17.03.2011, 06:54



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