CoCap10
Hallo, Ich bin in der Elternzeit wieder schwanger geworden. In der 1. Elternzeit habe ich mit Genehmigung meines ersten AG bei einem anderen AG gearbeitet. Geburt 1. Kind: 4.4.13, Elternzeit 3 Jahre Geburt 2. Kind: 17.1.16 errechneter Termin war 19.1.16, Beginn Mutterschutz 8.12.15 Folgende Erklärung habe ich am 26.11.15 an mein AG 1 gesendet "Hiermit beantrage ich die Beendigung der bereits laufenden Elternzeit für mein erstes Kind zum 7.12.2015 (Start Mutterschutz). Zu dem beantrage ich Elternzeit für mein zweites Kind direkt im Anschluss an die Mutterschutzfrist bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres des zweiten Kindes" Aktuell hat AG2 die Differenz zum Teilzeitgehalt (in der ersten Elternzeit) für das Mutterschutzgeld gezahlt. Muss AG 1 nun auch noch was zahlen? und wie berechnet es sich? Falls er was zahlen muss, wie sollte ich hier am besten vorgehen? Anruf in der HR oder lieber schriftlich Kontakt aufnehmen? Lieben Gruß
Hallo, wenn Sie die EZ beendet haben, muss AG 1 den Zuschuss zahlen. Bei AG 2 stellt sich die Frage, ob der Vertrag auf die EZ befristet war Lieeb Grüße Nb
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Meine EZ endet in April und was ist wenn ich vorher Schwanger werde, und nach der EZ wieder ins Beschäftigungsverbot gehe bekomme ich dann wieder mein vollen Gehalt bis zur Mutterschutz .???
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Hallo liebe Frau Bader, ich bin in der Elternzeit erneut schwanger geworden. Meine Elternzeit geht insgesamt 3 Jahre das "erste Elternzeitjahr" endet nun im November und damit auch das Elterngeld. Mein Entbindungstermin mit meinem neuen Baby wäre voraussichtlich Anfang Juni. Jetzt hätte ich so wie ich es ausgerechnet habe 4 Monate di ...
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