Guten Abend, Frau Bader,
Ich befinde mich bis August 2016 in Elternzeit.
Das Elterngeld habe ich auf 2 Jahre gesplittet.
Wir wünschen uns noch ein weiteres Familienmitglied.
Jetzt habe ich erfahren, dass mein AG zum Ende des Jahres den
Friseursalon schließt und Insolvenz anmeldet. Das wäre leider
Nicht das erste mal... Wie verhalte ich mich jetzt am besten?
Warten bis ich eine Kündigung erhalte oder lieber warten bis
Ich Arbeitslosengeld I erhalte und dann erst mit der Familien
Planung beginnen. Ich hoffe, Sie können mir folgen und mir einen
Rat geben.
Mit freundlichen Grüßen
von
Jessica 87
am 12.10.2015, 22:27
Antwort auf:
Wieder Schwanger in Elternzeit
Hallo,
bringt alles nichts.
ArBegled 1 bekommen Sie ja erst, wenn Sie dem Arbeitsmarkt wieder zur verfügung stehen.
Da wird es bald einen Inso-Verwalter geben und der wird mit Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes kündigen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.10.2015
Antwort auf:
Wieder Schwanger in Elternzeit
Einen neuen Job suchen?
ALG1 ist kein Einkommen und zählt mit 0€ für das neue Elterngeld.
Das zweite Jahr Eltergeld ebenso.
Aktuell würdest Du auf den Mindestsatz fallen.
Wenn ihr mehr benötigt, dann musst Du arbeiten um es zu erhöhen und dann erst schwanger werden.
von
Sternenschnuppe
am 13.10.2015, 07:09