Hallo, Wir haben es leider versäumt rechtzeitig Elterngeld zu beantragen. Mit unseren Zwillingen waren wir vollauf beschäftigt und mir war so als würde es um 12 Monate Elterngeld gehen, egal wann man das beantragt und nicht bis wann das ganze geht. Außerdem bin ich selbständig und wollte die Berechnung ganz genau machen und nicht wieder der Einfachheit halber mich mit 300 € engagieren, nur weil das bei Selbständigen so kompliziert ist. Die Zwillinge sind jetzt 18 Monate alt und wie ich nun erfahren habe sind wir zu spät dran. Pech gehabt...... Aber wenn wir nun den geminderten Satz beantragt hätten würden wir ja bis zu 24 Lebensmonat Elterngeld bekommen. Und so alt sind die Jungs ja noch nicht. Die Elterngeldstelle sagt:"das hätten wir sofort machen müssen". Allerdings ist in der Broschüre für die Elternzeit und Elterngeld nur die Rede von rückwirkend 3 Monaten..... Wenn ich das aus meiner Sicht sehe: 18 Lebensmonate minus 3 macht 15. Bis 24, bzw. 28 LM sind noch 9, bzw 13 Monate halbes Elterngeld zu beantragen..... Hab ich da Chancen?
von ericco am 27.05.2014, 10:51