Ich habe Elternzeit beantragt bis 01.04.2014.
Würde diese aber gern verkürzen auf Januar aufgrund einer erneuten Schwangerschaft. Meine Mutterschutzfrist würde aber erst am 20.04 anfangen.
Das heißt ich würde gern die 3 Monate arbeiten gehen um finanziell nicht so schlecht zu stehen.
Wir haben einen Kredit laufen und brauchen das Geld.
Kann ich verkürzen und wenn ja wie geh ich am besten vor????
Mit freundlichen Grüßen
von
karolin1412
am 28.10.2013, 18:55
Antwort auf:
Wie kann ich die Elternzeit verkürzen???
Hallo,
nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten.
Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.10.2013
Antwort auf:
Wie kann ich die Elternzeit verkürzen???
AG fragen, wenn der sein OK gibt, ist alles bestens. Ansonsten, AG fragen ob der das OK gibt wenn du bei einem andere Betrieb innerhalb der Elternzeit arbeiten darfst - wichtig 30 Std Begrenzung einhalten.
Mitglied inaktiv - 28.10.2013, 20:47