Frage:
Wie ist das Umgangsrecht für den Vater?
Mein Ex-Freund und ich haben eine gemeinsame Tochter.
Bevor ich festgestellt habe, dass ich schwanger bin habe ich mich von ihm getrennt. Als ich es erfuhr habe ich es ihm gesagt.
Er hat sich in der Schwangerschaft nicht für die kleine interessiert, auch nicht als sie geboren wurde.
Sie ist inzwischen 6 Monate alt und er hat sie 4 mal gesehen, aber nur weil ich vorbeikam.
Allerdings redet er mir dauernd per Whatsapp in die Erziehung rein und sucht Streit und beleidigt mich. Er will bestimmen was wie wann gemacht wird und was ich mit der kleinen zu tun habe.
Nun will er Umgang (dazu muss ich sagen er wollte die kleine 2 mal sehen , einmal hat er abgesagt damit er nicht mit mir reden muss, das zweite mal hatte er Termine und wollte das verbinden, hatten aber keine Zeit).
Er ist 23 und frührentner durch psychische Probleme und hätte eig immer Zeit gehabt die kleine zu sehen.
Er will sie wie gesagt nun sehen und den Umgang über den allgemeinen sozialen Dienst regeln.
Wie stehen seine Chancen?
Wie gesagt wir verstehen uns kaum und er hat keine Bindung zu der kleinen.
Lg
von
Kim-Kisa
am 29.02.2016, 17:33
Antwort auf:
Wie ist das Umgangsrecht für den Vater?
Hallo,
er ist der Vater und hat Anspruch auf Umgang.
Wenn eine Gefahr des Kindes besteht (wegen seiner psychischen Erkrankung) betreut.
Wenden Sie sich an das Jugendamt, die kümmern sich um alles.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.03.2016
Antwort auf:
Wie ist das Umgangsrecht für den Vater?
Er hat das Recht auf Umgang.
6 Monate ist sie alt, da hat er noch viel Zeit Dinge richtig zu machen.
Über den sozialen Dienst ist super, da könnt ihr moderiert sprechen und was ausmachen, an dass er sich dann auch halten muss.
Du schreibst selbst er ist berentet wegen psychischen Problemen, erwartest aber gesunde Handlungen. ( sagte mir selbst mal ein Therapeut, und es stimmt )
Schaut zusammen wie ihr eine Lösung findet mit der er klar kommt und sie erfüllen kann, und auch das Kind profitiert.
Er soll einen gemeinsamen Termin anleiern, wenn es ihm ernst ist.
Wechsel ansonsten auf Mailkontakt und blockiere ihn mit Ansage im Handy vorerst.
Es geht ihn nichts an in Deiner Zeit.
von
Sternenschnuppe
am 29.02.2016, 17:47
Antwort auf:
Wie ist das Umgangsrecht für den Vater?
Einen Termin hat er schon angeleiert. Der ist morgen.
Jetzt ist die Frage, wie wird das geregelt?
Weil ich ehrlich sagen muss dass ich es selbst nicht aushalten würde wenn er öfter als 1 mal im Monat für ein paar Stunden kommen würde.
Die kleine wird noch gestillt, fremdelt und lässt sich im Moment nur von mir beruhigen.
Von "fremden" bzw selbst von meiner Oma (die 2 mal die Woche kommt) lässt sie sich nicht hochnehmen, die dürfen noch nicht einmal mit ihr spielen oder sprechen ohne dass sie weint.
von
Kim-Kisa
am 29.02.2016, 17:57
Antwort auf:
Wie ist das Umgangsrecht für den Vater?
Hoffe Du sitzt, aber in dem Alter ist eher 2-3 Mal die Woche kurz üblich.
Mal ehrlich, wie soll sich denn bei 1x im Monat eine Bindung aufbauen?
Das wird nie was.
Diese Fremdelphase wird auch vergehen.
Mein Sohn fremdelte auch stark, auch beim Papa. Wir sind aber zusammen, da müsste dann das Kind auch mal durch, kann ja schlecht meinem Mann verbieten seinen Sohn zu halten oder ihn eine Runde um den Block schieben zu lassen.
Die Zwerge werden ja auch größer.
Du musst Dich auf jeden Fall bindungstolerant zeigen, die notieren sich das alles und werden auch vom Gericht geladen wenn es so weit geht.
Als Umgangsverweigerin die den Vater loswerden will hast Du da ganz ganz schlechte Karten.
Pass also auf, es geht nicht um Dich, sondern um das Kind und die Beziehung zum Papa.
Je mehr Du zu Lösungen bereit bist, desto mehr behältst Du selbst in der Hand.
Du hast dieses Kind mit diesem Mann nun einmal bekommen, er gehört dazu, und das wird so bleiben.
Hat er denn die Vaterschaft anerkannt ?
Zahlt er Unterhalt ? Alles Dinge die Du da auch klären kannst.
Pöbeln geht gar nicht, keine Frage.
Was hat er denn psychisch ? Vielleicht lässt sich damit betreuter Umgang erwirken. Dann sieht er sie nur mit Begleitung.
von
Sternenschnuppe
am 29.02.2016, 18:49
Antwort auf:
Wie ist das Umgangsrecht für den Vater?
Depressionen mit großem Aggressionspotential.
Verlustängste.
Ich will ihm ja nicht den Umgang verbieten.
Ich will auch dass er eine Bindung aufbaut aber ich persönlich will nichts mit ihm zu tun haben.
von
Kim-Kisa
am 29.02.2016, 18:56
Antwort auf:
Wie ist das Umgangsrecht für den Vater?
Hallo. In dem alter wo dein Kind jetzt ist,wirst du zweimal die Woche Umgang zulassen müssen. Das Kind hat noch gar nicht das entsprechende zeitgedächtnis,dass ein seltenerer Umgang zu einer guten Bindung führen könnte. Wenn sie dann etwas alter ist,wirst du sie ihm auch stundenweise,später über jedes zweite Wochenende mitgeben müssen,es sei denn,seine psychische Erkrankung spricht dagegen,das kann natürlich aus der Ferne jetzt niemand beurteilen. Zeige,dass du gewillt bist, eine gute Bindung zu "erarbeiten" aber natürlich nur, soweit es dem alter des Kindes entspricht und in einem Maß, wo das Kind nicht überfordert wird. Lg
von
aline.w.
am 29.02.2016, 19:03
Antwort auf:
Wie ist das Umgangsrecht für den Vater?
Ja, wenn das Diagnosen sind, dann sind die Chancen auf begleiteten Umgang sehr gut.
Du wirst Dich damit arrangieren müssen persönlich mit ihm zu tun zu haben.
Ich weiß, ist doof, aber es nützt ja nix.
Wenn das Kind etwas älter ist wird er es unter Umständen bei guter Miitarbeit auch mal alleine abholen dürfen.
Und er wird es bringen.
Ihm würde ggf. sogar das gemeinsame Sorgerecht vom Gericht eingeräumt.
Ihr müsst beide im Interesse des Kindes die Zähne zusammenbeißen und versuchen eine Elternebene zu finden.
Alles andere überträgt sich aufs Kind und das gefährdet dann das Kindeswohl.
Vielleicht überlegst Du mal Eure Vergangenheit aufzuarbeiten, langfristig wäre das ein Gewinn.
Und morgen wirst Du ja schon persönlich mit ihm zu tun haben.
Ist er denn in Therapie?
von
Sternenschnuppe
am 29.02.2016, 19:53
Antwort auf:
Wie ist das Umgangsrecht für den Vater?
So wollte mal den Ausgang der ganzen Sache mitteilen.
Er darf sie 2 mal im Monat für jeweils zwei Stunden sehen wenn ich dabei bin.
Erstmal bei mir zuhause und wenn's gut läuft auch draussen in meinem Beisein.
Ab dem ersten Geburtstag von ihr darf er auch alleine mit ihr spazieren.
Er hat sich einiges selber verbaut da er die Dame vom allgemeinen sozialen Dienst und mich angeschnauzt hat und ihr mit seinem verhalten gezeigt hat dass er über die Trennung nicht hinweg ist und mich regelrecht hasst.
Er will das gemeinsame Sorgerecht haben, was er unter den Umständen aber nicht kriegen wird weil wir nicht mal normal miteinander reden können.
Naja ich bin zufrieden und danke nochmal für die schnellen Antworten gestern.
LG
von
Kim-Kisa
am 01.03.2016, 18:21
Antwort auf:
Wie ist das Umgangsrecht für den Vater?
Ach so ja er ist seit Jahren in Therapie aber es bringt nicht viel.
Er soll jedoch eine Therapie machen um die Beziehung und alles zu verarbeiten und mit dem was war abzuschließen, meinte die Dame noch.
Ich bin ihm ziemlich entgegenkommen und er wollte seine Tochter eh nur 2 mal im Monat sehen.
Wochenende wollte er nicht da er eine Dauerkarte für den HSV hat und dahin gehen will weiter.
Er kommt jetzt jeden 2. Dienstag da er dann eh Termine und eine tagesfahrkarte hat.
von
Kim-Kisa
am 01.03.2016, 18:26
Antwort auf:
Wie ist das Umgangsrecht für den Vater?
Oh mal ein Feedback. Danke.
Wieso muss das denn bei Dir Zuhause sein? Er hat sich da ja gezeigt wie er ist.
Betreut beim Jugendamt wäre auch eine Option, oder Kimderschutzbund etc.
Zumindest bis er die Trennung verarbeitet hat.
von
Sternenschnuppe
am 01.03.2016, 19:55
Antwort auf:
Wie ist das Umgangsrecht für den Vater?
Das mit dem betreutem Umgang kam nicht zur Sprache, kann ich aber glaube ich machen wenn er beim Umgang dann auch so vor der kleinen ist.
Das wäre auch meine nächste Frage gewesen.
Was ist wenn er vor der kleinen beim Umgang mich auch angeht/anschreit?
Darf ich ihn dann einfach rausschmeißen?
von
Kim-Kisa
am 02.03.2016, 07:57
Antwort auf:
Wie ist das Umgangsrecht für den Vater?
Auf jeden Fall darfst Du das !
Und dann sofort diesem Amt schreiben oder anrufen, dass die bitte den Umgang begleiten sollen.
Keiner kann Dich zwingen ihn in Deine Wohnung zu lassen.
von
Sternenschnuppe
am 02.03.2016, 12:48