Minaaaminaaa
Guten Tag, Mein Sohn ist am 8.11.2014 geboren. Ich habe drei Jahre Elternzeit beantragt. Elterngeld habe ich ein Jahr bezogen. Nun soll ich also im November wieder arbeiten. Vor meiner Elternzeit habe ich 3500 Euro brutto verdient. Nun bin ich erneut schwanger und würde bis zur Geburt nur fünf Monate mit dem selben Gehalt arbeiten können. Wie hoch wäre in dem Fall mein Elterngeld beim zweiten Kind? Vielen Dank
Hallo, den EG-Rechner des Ministeriums finden Sie bei: https://www.familien-wegweiser.de/ElterngeldrechnerPlaner Liebe GRüße NB
Mitglied inaktiv
5x3500 +(7x0)€ - geteilt durch 12 und davon dann 67% - wenn du ein Jahr EG nimmst. Ganz, ganz grob gerechnet. Genau Zahlen wegen netto, Sozialabgaben usw müsstest du in den entsprechenden EG-Rechnern ausrechnen. Schau mal hier: https://www.familien-wegweiser.de/ElterngeldrechnerPlaner Da du nach dem 1ten Geburtstag deines ältesten Kindes kein Einkommen hattest außer die 5 Monate wird das nicht wirklich berauschend ausfallen.
malini
Das kannst du doch leicht selber ausrechnen: 7 Monate mit 0 Euro und 5 mit 3500 Euro. Das durch 12 teilen und von dem Betrag dann 65 bzw. 67%.
Minaaaminaaa
Vielen Dank für Eure Antworten. Ich wusste nicht genau, ob mein Einkommen vor der Elternzeit nich irgendwie mit berücksichtigt wird.
Das wären dann ca. 1450 Euro Brutto. Das ist echt nicht besonders viel. Ich habe momentan sowieso etwas Probleme mit meinem Arbeitgeber, da dieser mir keine Teilzeitstelle anbieten möchte.
Wahrscheinlich werden wir den Vertrag aufheben.
Mitglied inaktiv
Vertrag aufheben wäre so ziemlich das blödestes was du machen könntest. Dann bekommst du weder Mutterschaftsgeld, noch hast du eine EZ. heißt wenn dein EG durch ist hast du ein Problem wegen Krankenversicherung. Und statt der 5 Monate Einkommen hättest du bestenfalls ALG1 - oder hast du bereits einen anderen Job? ALG1 wäre dann ebenso 0 € - dann hättest du 12 Monate 0 € und damit Mindestsatz an EG. Zudem droht dir eine Sperre beim Arbeitsamt - was auch deine Krankenversicherung zur Problem machen würde. Wenn dein AG mehr wie 15 Mitarbeiter hat, dann muss er TZ ermöglichen. Fraglich ist halt welche Bedingungen und da gilt das der VZ-Vertrag als "rahmen" genommen wird. davon ab bist du schwanger unkündbar, dafür musst du aber auvh die VZ-Stelle oder wenn ihr euch einigt die TZ-Stelle erfüllen. Wenn Du TZ arbeitest wird das EG aber noch weniger - und da das dann ja dauerhaft TZ wäre wäre auch das Mutterschaftsgeld entsprechend geringer. Also besser irgendwie VZ bis zum Mutterschutz machen. Die zeit ist ja nun wirklich absehbar.
Minaaaminaaa
Hallo Danyshope, ich habe mal gelesen, dass Mütter nach der EZ (länger als ein Jahr) ein fiktives Arbeitslosengeld bekommen. Da gibt es wohl vier Qualifikationsgruppen. Vielleicht kann ich eine Abfindung vereinbaren. Plus ein Jahr Arbeitslosengeld und nach einem Jahr würde ich mir eine andere Teilzeitstelle suchen.
Tina_33
Aber man kann doch nicht mit dem Brutto rechnen.
Mitglied inaktiv
Nö und da wir die Steuerklasse nicht kennen, theoretisch nicht einmal Mutmaßungen anstellen... tun wir es trotzdem mal. Bei 3500 Euro Brutto, bleiben bei günstiger Steuerklasse III und der Frage ob Kirchensteuer ect... 2470 Euro Netto 2470 x 5 = 12.350 Euro % 100 x mal max. ca. 65 = 8027,50 Euro % 12 = 668 Euro Bei 3500 Euro Brutto und Steuerklasse 5 bleiben ca. 1760 Euro. 1760 x 5 = 8800 Euro % 100 x 65 = 5720 Euro ÷ 12 = ca. 476 Euro Schnellrechnung, könnte ein Fehler drin sein aber von 1450 Euro weit entfernt...
Mitglied inaktiv
Mir fällt gerade auf, hast Du bei den 5 Monaten bis zur Geburt die Zeit des Mutterschutz bereits abgezogen? Dezember - April wären 5 volle Monate - Kind käme frühestens mitte Juni? Oder ist es bereits im April so weit? Weil dann werden es ja noch weniger Monate, es sei denn Du verzichtest auf den vorgeburtlichen Mutterschutz und gehst bis zum Schluss auf Arbeit.
Mitglied inaktiv
Wäre eh weniger da sie laut anderen Thread ja in TZ arbeiten will. Dann sinkt das Einkommen ja eh erheblich unter Umständen- völlig unabhängig davon wie viele Monate.
Mitglied inaktiv
Achja, Du hast Recht, der Frau habe ich doch eine Frage weiter oben bereits geschrieben... ich gehe wieder auf Arbeit und irgendwie entgeht mir da bissl was :-D LG
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