Wie hoch ist das Elterngeld bei Teilzeitarbeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie hoch ist das Elterngeld bei Teilzeitarbeit?

Ich habe vor der Geburt meiner Zwillinge Vollzeit gearbeitet und erhalte nun den Höchstsatz von 1800 Euro + 300 Euro Mehrlingszuschlag. Mein Arbeitgeber hat mir nun angeboten, schon während des Elterngeldbezugs (läuft planmäßig bis 16.12.2012 = Ende 10. Monat) 10h/Woche zu arbeiten. Wie würde sich dann die Höhe des Elterngelds berechnen? Lohnt sich das? Noch eine Frage: Bezüglich des Urteils des Bayerischen Sozialgerichts, dass Mehrlingseltern 2x14 Monate Elterngeld à max. 1800 Euro zusteht, habe ich an die entsprechende Elterngeldstelle eine Anfrage gerichtet, die mir geantwortet hat, dass dies aktuell nicht möglich sei, da noch Revision eingelegt wurde beim Bundessozialgericht. Ist das korrekt, oder kann ich weitere Schritte unternehmen?

von weiniweini am 24.07.2012, 15:53



Antwort auf: Wie hoch ist das Elterngeld bei Teilzeitarbeit?

Hallo, 1. Der Verdienst wird auf das Elterngeld angerechnet 2. dies ist grundsätzlich nur möglich, wenn beide Eltern jeweils für ein Kind Elternzeit beantragen (so habe ich das Urteil verstanden). Sie können den Antrag stellen, diese wird dann bis zur endgültigen Klärung zurückgestellt. Sie verpassen dann aber keine Fristen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.07.2012



Antwort auf: Wie hoch ist das Elterngeld bei Teilzeitarbeit?

Elterngeld gibt es für den Lohnausfall. Durch deinen Lohn für die 10 Std/Woche ist dein Ausfall ja nicht meher ganz so hoch. Hier ein Beispiel (mit groben Zahlen): Gehalt vor der Geburt: 2500 Euro Elterngeld daraus: 1625 Euro Teilzeitlohn nach der Geburt: 300 Euro Lohnausfall: 2200 Euro (2500-300) Elterngeld daraus: 1430 Geld aufm Konto mit EG und Teilzeitlohn: 1730 Euro Ganz genau kannst du es dir mit dem Elterngeldrechner ausrechnen. 2.) Beim Elterngeldbescheid würde ich Widerspruch einlegen und mit an auf das Urteil beziehen. Normalerweise bleibt dann dein "Bescheid offen" bis das Urteil aus dem Revisionsverfahren da ist. Gruß Sabine

von SumSum076 am 24.07.2012, 18:06



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