Len4
Guten Morgen Frau Bader. Auch ich muss mich nun leider einmal an Sie wenden. Bin unheimlich verwirrt und mit meinem Latein am Ende. Vorab eine kurze Zusammenfassung unserer Situation. Ich habe Zwillinge die mittlerweile 13 Monate alt sind. Der Erzeuger hat am Anfang der Schwangerschaft schnell deutlich gemacht das für ihn nur eine Abtreibung in Frage kommt. Darauf kam natürlich die Trennung. Mitte der Schwangerschaft habe ich meinen neuen Partner/jetzt Verlobten kennengelernt. Erst da hat der Erzeuger die Kinder haben wollen. Nach der Geburt hat er einen Vaterschaftstest machen lassen und darauf die Vaterschaft anerkannt. Das gemeinsame Sorgen hat er bisher nicht beantragt. Sein Umgangsrecht nimmt er etwas abenteuerlich war. Mittlerweile kommt er jedes zweite Wochenende, jedoch nur an einem Tag und dann nur für etwa 1 Std zu Besuch. Muss dazu sagen das eine Entfernung von 200 km zwischen uns liegt. Jedes zweite Wochenende wird von ihm ein paar Tage vorher verschoben auf einen Tag in der Woche. Schätze er will meinem Verlobten nicht begegnen. Bisher hat er noch keine einzige Windel gemacht. Kein Essen bzw Flasche gegeben. Nicht einmal war er mit ihnen spazieren etc. Hatten zwei Monate nach Geburt einen Termin beim Jugendamt um eine Einigung zum Besuchsrecht zu erzielen, welchen wir beide wollten. Nun ist er der Meinung das die beiden mit 13 Monaten alt genug sind mit zu ihm zu gehen. Daraufhin habe ich das Jugendamt nochmals informiert und um ein gemeinsames Gespräch gebeten. Jedoch lehnt er dies rigoros ab. Das JA sagte mir das sie in dem Fall nicht viel tun könnten. Ich solle schauen und der Kinder wegen mich nicht mit ihm streiten. Leichter gesagt als getan. Nun meine Frage.. ab wann kann er definitiv die Kinder zu sich über Nacht nehmen? Muss ich ewig die Verschiebung der Besuchszeiten hinnehmen? Und...kann er jetzt noch das gemeinsame Sorgerecht beantragen? Ich will ihm die Kinder nicht wegnehmen, bin jedoch der Meinung das die Beziehung zwischen ihm und den Zwillingen erst einmal stabil sein muss um sich über eine Übernachtung bei ihm Gedanken zu machen. Zumal er sie gar nicht versorgen kann. Und es in meinen Augen noch ein Riesen Unterschied ist zwischen einem Kind und Zwillingen.. Danke Ihnen vorab für die Beantwortung. LG
Hallo, bei Ausübung des Umgangsrechtes hatte einen Anspruch darauf, die Kinder mitzunehmen, jedoch in dem Alter nicht über Nacht. Da muss man sehen, wie gut die Bindung ist und die Seite sukzessive steigern. Ein Anspruch besteht selbstverständlich auch ohne ein Gerichtsurteil. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Dreh den Spieß um und sage ihm dass es Dich freut, dass er mehr Zeit mit ihnen verbringen will. Er möchte bitte nächstes Mal 2-3 Stunden Zeit mitbringen, damit er lernen kann sie zu versorgen. Wickeln, füttern und was so dazu gehört wenn er sie alleine hat. Zieh Dich da raus, er kann gerne Fragen, wenn er Fragen hat, aber ansonsten halte Dich im Hintergrund wenn er da ist. Und dann schaust Du was passiert. Verbindliche Zeiten würde ich ihm vordiktieren, passt es ihm nicht, dann möge er bitte einen Termin beim Jugendamt ausmachen oder klagen. Also verbindlich absprechen. Und schon ist er in der Bringschuld ;-)
Pamo
Ohne eine gütliche Einigung mit dir oder ein entsprechendes Gerichtsurteil kann er die Kinder gar nicht mitnehmen.
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