Hallo,
unsere Tochter ist am 22.01.2016 geboren. Ich habe mir das Elterngeld auf 2 Jahre aufteilen lassen und 2 Jahre Elternzeit genommen. Jetzt müsste ich ja vom 22.01.18 bis ca. 01.03.2018 beginn des Mutterschutzes wieder arbeiten. Meine Frage ist jetzt, wie berechnet sich das neue Elterngeld? Macht es sinn die Elternzeit um 2 Monate zu verlängern und von dort direkt in den Mutterschutz zu gehen?
Liebe Grüße
von
Knie79
am 24.08.2017, 17:08
Antwort auf:
Wie berechnet sich das Elterngeld nach 2 Jahren Elternzeit.
Hallo,
unerheblich.
Ausklammern kann man nur die ersten 14 LM des 1. Kindes.
Ansonsten zählt es grds. 12 Mo. ab Geburt rückwärts. Und dann muss man schauen, ob es eben ein EG o MG Monat ist, den man ausklammern kann
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.08.2017
Antwort auf:
Wie berechnet sich das Elterngeld nach 2 Jahren Elternzeit.
Das kommt darauf an was ihr euch leisten könnt. Jeden Monat Einkommen den du zwischen dem 1ten Geburtstag und den neuen Mutterschutz hast, erhöht das neue EG. Den es werden höchstens 14 Monate EG und die Mutterschutzzeiten ausgeklammert. Heißt du hast dann ein komplettes Jahr mit 0 € Einkommen - entsprechend dürfte das neue Elterngeld Mindestsatz von 300 € werden, plus Geschwisterbonus bis Kind 1 seinen 3ten Geburtstag feiert. Da man auch innerhalb der EZ arbeiten kann und darf (bis zu 30 Std die Woche) wäre auch das eien Option das neue EG wenigstens etwas zu erhöhen.
Mitglied inaktiv - 24.08.2017, 18:16