Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie berechnet sich das Elterngeld in der Elternzeit des ersten Kindes?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie berechnet sich das Elterngeld in der Elternzeit des ersten Kindes?

sterntaler_12

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Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich bis 09/2014 in Elternzeit. Wir planen allerdings ein zweite Schwangerschaft vor Beendigung der Elternzeit. Wenn ich nach Ablauf der Elternzeit, also ab 10/2014, dann nur noch 1-2 Monate arbeite und mich dann wieder im Mutterschutz befinde, wie berechnet sich dann das Elterngeld für das 2.Kind? Wird mein Gehalt vor dem ersten Kind zur Berechnung herangezogen oder zählt das bereits erhaltene Elterngeld als Einkommen? Momentan erhalte ich den Höchstsatz von 1800 Euro. Vielen Dank für Ihre Mühe!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB


sternenfee75

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Das EG zählt nicht als Einkommen und dein Gehalt von vor der ersten Geburt würde nur mitgerechnet, wenn das 2. kurz nach dem 1. Kind geboren wird. Ansonsten bekommst du nach 3 Jahren EZ ohne zu arbeiten nur den Sockelbetrag von 300 Euro. Geschwisterbonus gibt es auch nur bis zum 3. Geburtstag, wäre dann ja auch vorbei. Wenn du nach der EZ wieder arbeitest (oder auch schon in der EZ), erhöht sich das neue EG natürlich wieder entsprechend.


Sternenschnuppe

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Die Frage ist immer was in den 12 Monaten vor neuen Mutterschutz als Einkommen da war . Elterngeld wird durch Monate vor dem ersten Kind ersetzt. Ohne Elterngeld und Einkommen zählen die Monate mit 0€ Ist die Frage also wie viel Zeit zwischen Elterngeld und Arbeit liegt, denn diese Monate ziehen den Schnitt arg nach unten.


Sternenschnuppe

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O.T.


SumSum076

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Kleine Korrektur: Nicht Elterngeld wird durch Monate vor dem ersten Kind ersetzt, sondern nur ElterngeldBEZUGsmonate. In den meisten Fällen (außer bei zB Alleinerziehenden) ist das nur bis zum 1. Geburtstag - trotz Splittung! Gilt übrigens auch bei den Männern.... Gruß Sabine


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