Frage:
Werkstudentischer Vertrag und Schwangerschaft
Sehr geehrte Frau Bauer,
Ich bin Medizinstudentin, erhalte keinen Bafög (da Zweitstudium), verheiratet, habe bereits ein 8jähriges Kind und einen Jahresvertrag als Werkstudentin. In diesem ist kein festes Gehalt vorgeschrieben, sprich ich verdiene so viel wie ich arbeite (meist 400 Euro, um in der gesetzlichen Familienversicherung zu bleiben), und wenn ich nicht arbeite, dann eben nichts.
Jetzt bin ich schwanger und habe ehrlich gesagt Angst, es dem Arbeitgeber zu sagen, obwohl ich es müsste: ich arbeite im Krankenhaus mit potentiell infektiösem Material. Sollte der Betriebsarzt aber meinen, es wäre für mich nicht empfehlenswert, diesen Job weiterhin auszuüben, was mache ich dann? Wer würde meinen Ausfall von 400 Euro mtl ausgleichen?
Und sollte ich zb einen Beschäftigungsverbot bekommen, zahlt doch der Arbeitgeber nichts (in meinem Fall) oder? An wen könnte ich mich dann wenden bzw wo könnte ich Hilfe beantragen?
Lieben Dank,
Victoria
von
Immediawoman
am 28.01.2017, 18:23
Antwort auf:
Werkstudentischer Vertrag und Schwangerschaft
Hallo,
Sie bekommen das, was Sie im Schnitt de rletzten 13 Wochen vorher verident haben.
Ihr AG sollte Sie umsetzen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.01.2017
Antwort auf:
Werkstudentischer Vertrag und Schwangerschaft
Du solltest deinem Arbeitgeber auf jeden Fall die Schwangerschaft bekannt geben. Der schickt dich dann umgehend zum Betriebsarzt, der mithilft die Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Ist das die Pathologie wo du arbeitest? Der Werksvertrag wird weiterlaufen bis zum Ende der Befristung. Der Arbeitgeber kann dich auch anderweitig einsetzen, wenn er eine unschädliche Arbeit für dich hat. Die Löhne werden aus dem Durchschnitt der letzten 3 Monate vor der Schwangerschaft berechnet. Wenn das Arbeitsverhältnis kürzer besteht, dann auch aus dem kürzeren Zeitraum.
Infos und Unterstützung bekommst du bei der Aufsichtsbehörde für Mutterschutz und evtl auch Betriebsarzt.
Mitglied inaktiv - 28.01.2017, 19:03
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Werkstudentischer Vertrag und Schwangerschaft
Hallo uriah,
Lieben Dank für Deine Antwort! Nein ich arbeite nicht in Patho, aber als Sitzwache/ 1 zu 1 Betreuung, wobei ich oft infektiöse Patienten habe. Eine Möglichkeit, mir einen Patienten auszusuchen, habe ich natürlich nicht und andere Einsatzbereiche gäbe es innerhalb diesen Vertrages nicht.
Heißt es, selbst bei einem BV würde der AG zahlen?
Lg
von
Immediawoman
am 28.01.2017, 21:39
Antwort auf:
Werkstudentischer Vertrag und Schwangerschaft
In dem Fall wird dir der AG eben nur noch Patienten anvertrauen, die nicht bekannt infektiös sind. Wobei auch nicht jede Infektionskrankkheit in die Risikogruppe 2-4 fällt. Nur bei diesen werden die Schwangeren herausgenommen. An welche Infektionskrankheiten denkst du da?
Mitglied inaktiv - 28.01.2017, 21:43
Antwort auf:
Werkstudentischer Vertrag und Schwangerschaft
Nun, das Problem ist, dass der AG mir zwar die nicht-infektiösen Patienten "geben" könnte, wird er aber nicht, weil es aus rein organisatorischen und auch Personalgründen nicht geht. Das kann ich mir also nicht aussuchen. D.h. ich kann mir vorab nicht die Patienten ohne HIV, TBC, HEP C/B/A...Oder auch MRSA/4MRGN/VRE etc aussuchen, denn a) die Damen, die die Dienste vergeben, würden niemals wegen meiner einer Wenigkeit mit der Station telefonieren und nachfragen, ob der Patient tatsächlich isoliert ist und b) oft ist es gar nicht bekannt, dass eine Erkrankung vorliegt, weil zb die Abstriche/Labor noch nicht da sind
Das ist der eine Punkt. Der andere wäre, dass der BV in meiner Situation nicht nur auf die Tätigkeit an sich zurückzuführen wäre, sondern auch auf meinen eigenen Gesundheitszustand. Deshalb habe ich auch zunehmend Angst um meine Existenz, falls der Verdienst somit ausfallen sollte und der AG aufgrund des Vertrages die Lohnweiterzahlung nicht übernimmt.
von
Immediawoman
am 29.01.2017, 07:22
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Werkstudentischer Vertrag und Schwangerschaft
Hepatitis B/C sind blutübertragbare Krankheiten, die für dich ohnehin irrelevant sind, da du keine Blutkontakte haben darfst. Schwangere dürfen nicht Injektionen verabreichen oder Blut abnehmen. Damit bist du auch nicht gefährdet. Gegen HBV sollte jede Krankenpflegerin geimpft sein, das ist doch Standard-Vorsorge.
Offene TBc und MRSA kommen auf Isolierstation. Da darf man ohnehin nur mit bestimmter Schutzausrüstung hinein.
Wenn das frisch eingelieferte Patienten sind, deren Erkrankungen noch gar nicht bekannt sind, wäre das eher nicht der geeignete Einsatzort.
Das Organisatorische/Personalsachen braucht nicht deine Sorge zu sein. Es ist nicht deine Aufgabe zu entscheiden ob das möglich ist oder nicht. Es geht hier um Überlegungen, die der Vorgesetzte zu treffen hat, der die Verantwortung dafür trägt.
Zusammengefaßt: Die Entscheidung trifft der Arbeitgeber. Er kann dich unter Ausschluß der Gefährdungen weiter einsetzen oder umetzen.
Wenn schangerschaftsbedingte Beschwerden vorliegen, ist der Frauenarzt zuständig.
Ich werde nichts weiter dazu schreiben. Wenn du Fragen hast, wende dich an die Gewerbeaufsicht.
Mitglied inaktiv - 29.01.2017, 11:21
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Werkstudentischer Vertrag und Schwangerschaft
Frag mal Google, heb c ist nicht nur über Blut.übertragbar. heb c überlebt sogar, anders als hiv zum Beispiel, sehr lange an der luft, auch in anederen kötperflüssigkeiten!!
von
sterntaler82
am 29.01.2017, 11:28
Antwort auf:
Werkstudentischer Vertrag und Schwangerschaft
Auch wenn der haupft übertragungsweg Blut ist, ja aber nicht alleine halt
von
sterntaler82
am 29.01.2017, 11:41
Antwort auf:
Werkstudentischer Vertrag und Schwangerschaft
Wenn ein BV greift, dann wirst Du das bekommen vom AG was Du als Durchschnitt die 3 Monate vorher verdient hast. Der AG bekommt das Geld in den meisten Fällen dann von der KK auch wieder.
Deshalb musst Du dir also keine Panik machen.
Mitglied inaktiv - 29.01.2017, 11:57
Antwort auf:
Werkstudentischer Vertrag und Schwangerschaft
Liebe Frau Bader,
Leider sagte mir heute mein AG, dass ich nichts bekäme. Denn im Vertrag ist geregelt, ich leiste Dienste "nach Bedarf", und wenn ich nicht arbeite, gibt es auch kein Geld, -dieses würde es auch im Rahmen eines BV nicht geben. Ist es korrekt So?
von
Immediawoman
am 30.01.2017, 20:13
Antwort auf:
Werkstudentischer Vertrag und Schwangerschaft
Stell die letzte Frage nochmal neu, Fr. Bader liest i.d.R. keine Nachfragen. Aber nein, das ist nicht rechtens, da bin ich mir sehr sicher.
von
malini
am 31.01.2017, 08:52