Wer zahlt Mutterschaftszuschuss wenn sich Elternzeit überschneidet?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wer zahlt Mutterschaftszuschuss wenn sich Elternzeit überschneidet?

Hallo Frau Bader Ich habe ein Problem. Ich befinde mich eigentlich noch in Elternzeit meines ersten Sohnes bis 7.1.16. Nun bin ich wieder schwanger geworden und mein zweiter Sohn ist am 25.8.15 zur Welt gekommen. Ich wusste nicht dass man seine Elternzeit unterbrechen muss um Mutterschaftszuschuss vom Arbeitgeber zu bekommen wenn sich die Elternzeit u erneute Schwangerschaft überschneiden. Dies habe ich durch Recherchen jetzt erst herausgefunden. Nun habe ich von meinem Arbeitgeber aber diesen Zuschuss bekommen u mir wurde auf Nachfrage auch gesagt dass dies korrekt sei u mir das Geld zu stünde .. Am nächsten Tag teilte man mir aber mit dass ich es nun doch zurück überweisen soll! Auf Nachfrage bei der zuständigen Elterngeldstelle sagte man mir dass der Arbeitgeber wahrscheinlich durch die Mitteilung der erneuten Schwangerschaft u den Antrag auf Elternzeit weiterer 2 Jahre stillschweigend von einem Abbruch der ersten elternzeit ausgagengen sei u mir deshalb das geld überwiesen hat u dies somit richtig sei ! Meine frage nun: wie soll ich weiter vorgehen..muss ich das Geld wirklich zurück überweisen? Und wer hätte mich denn davon in Kenntnis setzen müssen dass so ein Abbruch der elternzeit notwendig ist um an den Zuschuss vom Arbeitgeber zu kommen? MfG

von Lotte 1986 am 09.10.2015, 11:59



Antwort auf: Wer zahlt Mutterschaftszuschuss wenn sich Elternzeit überschneidet?

Hallo, Sie haben den Antrag nicht gestellt u deshalb steht Ihnen der Zuschuß nicht zu. Leider musste Ihnen das keiner sagen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.10.2015



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