hallo
kann der vater schadensersatz geltend machen, wenn die kindesmutter alle außergerichtlichen versuche den umgang und sorgerecht zu klären verweigert ?
die annahme der einschreiben des vaters wird verweigert. die briefe des jugendamtes ignoriert.
nun muss ein anwalt genommen werden der geld kostet.
kann er sich diese kosten ersetzen lassen ?
von
liebernicht
am 15.02.2013, 12:29
Antwort auf:
Wer zahlt Kosten, wenn KM die außergerichtliche Einigung verweigert ?
Hallo,
wenn man nicht viel Geldf hat, kann man einen Beratungshilfeschein/ Verfahrenskostenhilfe beantragen.
oder selber zum gericht gehen u die Klage dort zum Protokoll geben.
Schadensersatz eher nicht - aber eben ein geregeltes Umgangsrecht.
viele Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.02.2013
Antwort auf:
Wer zahlt Kosten, wenn KM die außergerichtliche Einigung verweigert ?
du kannst dich auch ohne anwalt an das familiengericht wenden. ganz formlos in schriftform.
wenn du ein geringes einkommen hast, kannst du einen beratungsschein beantragen, ansonsten sind familienrechtsstreitigkeiten privatangelegenheiten und selbst zu bezahlen.
Mitglied inaktiv - 15.02.2013, 12:57
Antwort auf:
Wer zahlt Kosten, wenn KM die außergerichtliche Einigung verweigert ?
ah,ok, danke.
hat man denn ohne anwalt gleiche chancen mit dem umgang vor allem ?
wusste nicht daß es auch ohne geht.
von
liebernicht
am 15.02.2013, 13:17
Antwort auf:
Wer zahlt Kosten, wenn KM die außergerichtliche Einigung verweigert ?
in meinem fall war es so.
der kv klagte sein umgangsrecht auf einem karierten din a 5 blatt handschriftlich ein und die richterin entschied nach anhörung aller parteien für ihn.
ich denke, daß mangelnde kooperation der km einen richter noch mehr pro kläger entscheiden läßt, aber das ist reine mutmaßung.
Mitglied inaktiv - 15.02.2013, 16:24
Antwort auf:
Wer zahlt Kosten, wenn KM die außergerichtliche Einigung verweigert ?
super, vielen dank für die information.
dann wird das so gemacht.
von
liebernicht
am 15.02.2013, 20:57