Hallo Frau Bader, ich befinde mich seit der KW 42 im Mutterschutz und in der KW 51 endet mein befristetes Arbeitsverhältnis. Wer übernimmt den Arbeitgeberanteil des Mutterschutzgeldes während der Restlaufzeit des Mutterschutzes? Wer übernimmt die Krankenversicherungsbeiträge während des restlichen Mutterschutzes und der Elternzeit? Steht mir überhaupt Elterngeld zu? Dankeschön! Katrin
von SupaManu am 31.10.2012, 18:47