Frage:
Wer muss für Vaterschaftstest/anfechtung finaziell aufkommen?
eine weitere Frage die mich zurzeit beschäftigt!
Wenn der Ehemann die Vaterschaft anfechtet inkl. Vaterschaftstest etc. wer muss dafür aufkommen?
der ehemann, der biologische Vater oder ich als Mutter?
der dna test zwischen ehemann und kind wird ja nagativ ausfallen, muss der ehemann den test und das gerichtsverfahren bezahlen?
ich bin alg2 empfängerin, muss die mutter zahlen trotz alg2?
der biologische vater des kindes hat sich informiert. er sagt seine rechtsschutzversicherung würde dafür aufkommen, falls sie ihn ermitteln würden
wir sind jetzt so verblieben (biologischer vater und ich) dass ich meinem ehemann das gerne schriftlich geben kann dass er nicht der vater ist aber den namen des wirklichen vaters nirgendwo nennen möchte auch nicht vor jobcenter. dann nehme ich lieber finanzielle einbußen dort in kauf.
bekomme ich trotzdem wenigstens einen kleinen anteil an leistungen für mein kind? ich lüge ja keinen an bsp mit one-night-stand von unbekannt sondern sage die wahrheit dass ich nicht den namen nicht möchte. juristisch habe ich mich ja so nicht starfbar gemacht. das ich dann keinen unterhaltsvorschuss beziehen darf ist mir klar
ich bitte um beantwortung folgener kernfragen.
1. Wer muss für die Kosten der Vaterschaftsanfechtung aufkommen? der ehemann, ich (bzw. der staat da alg2 bezieherin) oder der biologische vater bzw dessen Rechtsschutzversicherung?
2. Kann ich trotz alg 2 bezug gezwungen werden angaben zum vater zu machen? bekomme ich trotzdem noch einen minimal beitrag für das kind (für mütter die den vater nicht angeben möchten)?
von
Lynn1990
am 24.04.2020, 10:57
Antwort auf:
Wer muss für Vaterschaftstest/anfechtung finaziell aufkommen?
Hallo,
unten wussten Sie noch nicht, wer der leibliche Vater ist - jetzt doch? Sry, das klingt für mich alles nicht seriös, ich bin raus.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.04.2020
Antwort auf:
Wer muss für Vaterschaftstest/anfechtung finaziell aufkommen?
schwierige gschicht, die du dir da eingehandelt hast.....
für mein laienhaftes rechtsverständnis (und auch eigene Erfahrung) müsste der Ehemann die Vaterschaft anfechten, ist in der Beweispflicht und müsste dann den vaterschaftstest auch bezahlen.
um dann den echten vater zu ermitteln, muss das Kind klagen, das ja pkh erhält (titel ist dann aber 30 jahre vollstreckbar!)
wenn du uhv willst musst du den vater nennen und/oder glaubhaft versichern, dass du ihn nicht kennst.
dass eine Rechtsschutzversicherung die kosten übernähme wäre mir neu, da es sich um Familienrecht handelt.
mütter die den namen nicht angeben möchten. du hast keine Wahlmöglichkeit und ich verstehe auch nicht, warum du den biologischen vater schützen willst.
knick knack konnte er ja auch ungeschützt....
Mitglied inaktiv - 24.04.2020, 11:09
Antwort auf:
Wer muss für Vaterschaftstest/anfechtung finaziell aufkommen?
@kravalie
das mit dem UHV weiss ich doch
ich fragr nur ob ich noch geminderte leistungen für das kind vom jobcenter bekomme!!!!
bitte den UHV außen vor lassen, dass ich dafür kein recht habe weiss ich doch
von
Lynn1990
am 24.04.2020, 11:12
Antwort auf:
Wer muss für Vaterschaftstest/anfechtung finaziell aufkommen?
Anrecht auf Unterhalt hat das Kind, nicht du! Selbstverständlich musst du den Vater angeben.
von
marieseptember
am 24.04.2020, 11:26
Antwort auf:
Wer muss für Vaterschaftstest/anfechtung finaziell aufkommen?
das ich ihn angeben MUSS das stimmt so nicht, dafür gibt es keinen paragraphen
von
Lynn1990
am 24.04.2020, 11:40
Antwort auf:
Wer muss für Vaterschaftstest/anfechtung finaziell aufkommen?
der vater will mir anonym das unterhalt geben aber nur einen bruchteil
wenn man dem jobcenter nun sagt, dass der vater z.b. den betrag xy bar gibt ohne das die behörden den namen kennen.
bekomme ich dann trotzdem einen kleine regelsatz vom jobbcenter?
bei dem anderen kindern die ich habe bekommen die auch regelleistungen vom jobcenter da wird der unterhalt von abgezogen
von
Lynn1990
am 24.04.2020, 11:47
Antwort auf:
Wer muss für Vaterschaftstest/anfechtung finaziell aufkommen?
Beim UVG hast du eine Mitwirkungspflicht. Kommst du der nicht nach kann der Unterhalt abgelehnt werden.
Gibt es auch Urteile zu, zum Beispiel das hier:
OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 24.09.2018 – 7 A 10300/18
Kennst du also den Vater und gibst ihn bewusst nicht an, kommst du deinen Mitwirkungspflichten nicht nach und der Unterhalt darf abgelehnt werden.
Mal ganz davon abgesehen, dass du bei der Beantragung von ALLEN staatlichen Leistungen wahrheitsgemäße Angaben machen MUSST. Du unterschreibst am Ende ja auch, dass alles der Wahrheit entspricht.
Tust du das nicht, ist das im schlimmsten Fall Betrug.
von
Dojii
am 24.04.2020, 11:55
Antwort auf:
Wer muss für Vaterschaftstest/anfechtung finaziell aufkommen?
Zitat Antrag nach dem UVG:
"Erklärung der Antragstellerin/des Antragstellers:
Ich versichere, dass meine Angaben richtig und vollständig sind. Ich verpflichte mich, alle Änderungen unverzüglich mitzuteilen, die für die Leistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) von Bedeutung sind. Mir ist bekannt, dass eine Verletzung dieser Pflicht als Ordnungswidrigkeit und mit einem Bußgeld geahndet werden kann und zu Unrecht erhaltene Leistungen zurückgezahlt werden müssen."
Du musst den Vater angeben, weil du ihn kennst und es im Antrag abgefragt wird.
von
Dojii
am 24.04.2020, 11:58
Antwort auf:
Wer muss für Vaterschaftstest/anfechtung finaziell aufkommen?
Auch hartz4 ist nicht rechtens. Auch da muss der Vater Unterhalt zahlen. Besser gesagt sie kürzen dir den mindestsatz entsprechend dem was der Vater zahlen müsste
Wie aber soll das berechnet et werden, wie soll gewertet werden das du mehr Wohnraum nutzt un Nebenkosten dafür hast als wenn alleine.
Es bleibt dabei das du den Staat bescheisst wenn du meibst den Vater wissentlich nicht nennen zu wollen. Zumal es absolut keinen grund gibt sie für die Geheimhaltung spricht. Sorgerecht hat nichts damit zu tun. Das hast du ja schon mal behauptet. Das muss der Vater selbst beantragen. Und das kann er eh zu jederzeit. Dazu muss er nur zum JA bzw Gericht gehen und sagen, er ist der leibliche Vater und er will das die vaterschaft festgestellt wird. Wenn er es gut begründen kann kommt er durch.
Zudem wird wahrscheinlich auch der Ehemann bei seiner Verhandlung gefragt.
von
Felica
am 24.04.2020, 12:05
Antwort auf:
Wer muss für Vaterschaftstest/anfechtung finaziell aufkommen?
@ felicia
"Das muss der Vater selbst beantragen. Und das kann er eh zu jederzeit. Dazu muss er nur zum JA bzw Gericht gehen und sagen, er ist der leibliche Vater und er will das die vaterschaft festgestellt wird. Wenn er es gut begründen kann kommt er durch."
das wird er niemals tun !!! seine ehre und das es niemals rauskommt ist ihm wichtiger!!!!!!!
und falschaussagen werde ich doch gar nicht machen!
der biologische vater hat sich einen anwalt genommen, sein anwalt sagt, ich muss das nicht sagen seinen namen und mache mich trotzdem nicht strafbar
ich darf nur keine falschaussagen machen
von
Lynn1990
am 24.04.2020, 12:21
Antwort auf:
Wer muss für Vaterschaftstest/anfechtung finaziell aufkommen?
@ felicia
"Auch hartz4 ist nicht rechtens. Auch da muss der Vater Unterhalt zahlen. Besser gesagt sie kürzen dir den mindestsatz entsprechend dem was der Vater zahlen müsste
Wie aber soll das berechnet et werden, wie soll gewertet werden das du mehr Wohnraum nutzt un Nebenkosten dafür hast als wenn alleine."
die vom jobcenter können ja dann gerne den höchsten unterhaltssatz anrechnen, so als wenn der biologische vater Topverdiener wäre
von
Lynn1990
am 24.04.2020, 12:23
Antwort auf:
Wer muss für Vaterschaftstest/anfechtung finaziell aufkommen?
*der biologische vater hat sich einen anwalt genommen, sein anwalt sagt, ich muss das nicht sagen seinen namen und mache mich trotzdem nicht strafbar
ich darf nur keine falschaussagen machen*
nein, du musst nichts sagen, aber du erhältst halt dann auch keine Subventionen.
ob die jetzt uhv heißen oder alg2, ist doch wurscht.
was muss ich mir unter ein "bißchen alg2 vorstellen"?
Mitglied inaktiv - 24.04.2020, 12:28
Antwort auf:
Wer muss für Vaterschaftstest/anfechtung finaziell aufkommen?
Natürlich kann dich niemand "zwingen" den tatsächlichen Vater namentlich zu nennen, da hast du Recht.
Aber solange du es nicht tust bekommst du eben kein Geld. Das ist die andere Seite dieser Aussage.
von
Dojii
am 24.04.2020, 12:31
Antwort auf:
Wer muss für Vaterschaftstest/anfechtung finaziell aufkommen?
LG
Peeka
von
peekaboo
am 24.04.2020, 13:19
Antwort auf:
Wer muss für Vaterschaftstest/anfechtung finaziell aufkommen?
Seine Ehre?
Wo bleibt die von Dir und dem Kind?
Denke mal darüber nach. Und klar bescheisst du wenn du ihn nicht angibst. Nicht direkt, aber indirekt. Vor allen wenn er auch noch unter der Hand zahlt. Wie willst du diesen Unterhalt irgendwo korrekt angeben? Und du musst so oft Auskunft wegen Vermögenswerten angeben. Sei es beim Hartz4, sei es bei der KK zwecks Familienversicherung, sei es beim Finanzamt oder später JA wegen Beiträge für KiGa usw. Um nur mal ein paar Beispiele zu nennen. Willst du da immer lügen? Das um einen Mann zu schützen der gelinde gesagt ein Arsch ist? Deinem Kind sämtliche Rechte zu nehmen auf das es Anspruch hat?
Davon ab wie willst du den dem Amt klar machen warum der Vater zwar den Höchssatz an Unterhalt zahlen kann, weshalb er aber nicht in der Lage ist deinen Unterhalt zu zahlen? Den dazu ist er bei Leistungsfähigkeit verpflichtet.
Das sein Anwalt das sagt ist klar, der arbeitet im Interesse seines Mandaten. Nicht in dem von Dir und dem Kind. Er hat recht mit der Aussage das du es nicht sagen muss, er verschweigt dir aber die Konsequenzen dieser Handlung. Damit schützt der Anwalt nämlich seinen Mandaten, auf euren Kosten.
von
Felica
am 24.04.2020, 13:47
Antwort auf:
Wer muss für Vaterschaftstest/anfechtung finaziell aufkommen?
du darfst NICHT wissentlich lügen. wenn du den vater kennst musst du ihn angeben so viel ich weiß. das kind hat ein RECHT Auf den unterhalt. der ist nicht für dich sondern das KIND. es geht auch um erbrecht etcpp. das würde ich mir genau überlegen. denn wenn dir dann einer an den karren fährt bist du wegen betrug dran eventuell. es geht hier um die RECHTE DES KINDES. nicht um deine
von
mellomania
am 24.04.2020, 14:19
Antwort auf:
Wer muss für Vaterschaftstest/anfechtung finaziell aufkommen?
@ mellomania
sag mal hast du meinen text mal ansatzweise gelesen und verstanden?
ich habe nicht vor zu lügen! und mein kind kann auch ohne offizielle angabe des vaters vor den behörden wissen wer der vatee ist
und unterhalt will der vater anonym abgeben und das wird dem jobcenter natürlich auch gemeldet
von
Lynn1990
am 24.04.2020, 14:26
Antwort auf:
Wer muss für Vaterschaftstest/anfechtung finaziell aufkommen?
@mellomania
wenn man sagt, dass man den vater namentlich kennt, ihn aber nicht sagen möchte ist das eben keine lüge!
ergo auch kein betrug
was schreibst du also für ein zeug?
wenn du meinen beitrag richtig gelesen hättest...
anders sieht es aus wenn man UHV beantragt und sagt vater unbekannt man weiß den namen aber
das ist betrug
ich finde es immer so lustig wenn man hier eine frage an die rechtsanwältin stellt und zig laien antworten den moralischen zeigefinger gehoben und meinen müssen ihren senf abzulassen ohne rechtlichen hintergrund und dann auch noch nichtmal meinen text richtig durchzulesen sondern gleich mit "Lügen" und "betrug" anzufangen
betrug ist für mich wenn man falschangaben macht!
von
Lynn1990
am 24.04.2020, 14:31
Antwort auf:
Wer muss für Vaterschaftstest/anfechtung finaziell aufkommen?
Am besten ist, du holst dir beim Amtsgericht einen Beratungsgutschein und lässt dich selber von einem Anwalt beraten. Alles andere ist hier nur Spekulation.
von
Franzi_456
am 24.04.2020, 14:41
Antwort auf:
Wer muss für Vaterschaftstest/anfechtung finaziell aufkommen?
Lynn, ja und nein. Es ist schon wo Betrug. Den dadurch das du den Vater verschwrigsg, kann weder der Anspruch auf Kindesunterhalt geprüft werden noch der Anspruch den du unter Umständen hättest. Der Mann will das sein Name ausbleibt, dann soll er dir und dem Kind soviel zahlen das ihr ohne staatliche Unterstützung auskommt. Kann oder will er das nicht, muss er eben damit leben das du ihn angibst. Nur so wird da eine relativ saubere Sache raus.
Zudem sollte er das Kind entsprechend im Testament verewigen und zwar auch in soweit das er Dinge wie Halbwaisenrente berücksichtigt. Dann erst kommen wir in den Bereich wirklich sauber.
von
Felica
am 24.04.2020, 14:45
Antwort auf:
Wer muss für Vaterschaftstest/anfechtung finaziell aufkommen?
@ Bedenke auch, dass der Erzeuger für DICH und das Kind unterhaltspflichtig ist.
LG
Peeka
@ Peeka
das glaube ich nicht das der biologische vater auch MIR unterhaltspflichtig ist, da ich zurzeit trennungsunterhalt von meinel ehemann bekomme und auch noch der scheidung noch weiter nachehelichen unterhalt
finanziell hätte dad auch eh keinen vorteiö für mich wenn ich zusätzlich noch unterhalt für mich vol biologischen vater bekomme, es wird ja eh zu 100% auf mein hartz4 angerechnet
von
Lynn1990
am 24.04.2020, 15:56
Antwort auf:
Wer muss für Vaterschaftstest/anfechtung finaziell aufkommen?
Ich gehe davon aus, dass du mit genau 0,-€ vom Amt rechnen kannst. Wenn du den Vater nicht angibst wirst weder du noch dein Kind irgendwelche Leistungen beziehen. Der Vater ist dem Kind und auch dir (in den ersten 3 Jahren) zu Unterhalt verpflichtet. Wenn du keine Angaben machst, kann das Amt davon ausgehen dass er Millionär ist und dir monatlich einen großen Betrag bar rüber schiebt. Bekommst dann vielleicht sogar Ärger mit dem Finanzamt. Viel Spaß damit, aber decke ruhig weiter den Kerl ohne Eier in der Hose.
von
bellis123
am 24.04.2020, 17:02
Antwort auf:
Wer muss für Vaterschaftstest/anfechtung finaziell aufkommen?
Dein Fehler ist einfach das du denkst der Vater spielt nur bei Unterhaltsvorschuss eine Rolle. Du kappierst einfach nicht das das für alle staatlichen Hilfen gilt.
Ich hoffe der Anwalt deines Noch-Ehemannes steckt dem das er unter Umständen raus ist aus dem nachehelichen Unterhalt weil es da einen anderen Mann gibt der unterhaltsverpflichtend ist. Und das das Amt sagt, wieso sollen wir zahlen wenn die beiden Männer in der Pflicht sind. Den die beiden sind nun mal vor dem Staat an der Reihe.
Du spielst einfach nicht das das was du da abziehen willst so nicht rechtens ist. Den um Anspru h auf Hartz4 zu haben hast du eine gesetzliche mitwirkungspflicht. Genau der willst du aber ja nicht nachkommen.
von
Felica
am 24.04.2020, 17:35
Antwort auf:
Wer muss für Vaterschaftstest/anfechtung finaziell aufkommen?
warum brauchst du eigentlich hartz4, wenn du trennungsunterhalt, nachehelichen unterhalt, vll noch elterngeld bekommst???
dass viele immer von solventen erzeugern ausgehen mit erbrecht und blubb, habe ich noch nie verstanden. ich glaube um passable ansprüche zu sichern, würde ich lieber alles so lassen wie es ist, dein Ehemann scheint ja kohle zu haben, wenn er dich noch weiter unterstützt?
Mitglied inaktiv - 24.04.2020, 17:42
Antwort auf:
Wer muss für Vaterschaftstest/anfechtung finaziell aufkommen?
ich als bald Ex Ehemann würde alles daran setzen, dir keinen Unterhalt zu zahlen. Du beziehst ALG 2 (ob Du schon Kinder hast lese ich leider nirgends).... Also ergo hättest Du rein theoretisch vor der Schwangerschaft alles dran setzen können einen Job zu finden.... Da Du jetzt Schwanger bist, dürfte sich das schwierig gesalten...
Will sagen Du hast dich "in diese Lage gebracht" und warum soll ich als Ex Mann Dich und dein ungeborenes weiter finanzieren, wenn es doch jemanden gibt, der das Kind gezeugt hat.
Ich würde mir in Deinem Fall auf jeden Fall einen Anwalt nehmen, da es doch sehr kompliziert scheint.
LG
Peeka
von
peekaboo
am 24.04.2020, 17:52
Antwort auf:
Wer muss für Vaterschaftstest/anfechtung finaziell aufkommen?
@ kravallie
"warum brauchst du eigentlich hartz4, wenn du trennungsunterhalt, nachehelichen unterhalt, vll noch elterngeld bekommst???"
ich habe trotz trennungsunterhalt und unterhalt für die anderen kinder halt immer noch anspruch auf hartz4 warum soll ich das also nicht nutzen wenn es mir zusteht? dann wäre ich ja mehr als blöd
und das mit dem jobsuchen wie soll das gehen mit corona wenn schulen und kitas zu haben und ich risikoschwanger bin wegen habituellen fehlgeburten in der vergangenheit?
von
Lynn1990
am 24.04.2020, 17:59
Antwort auf:
Wer muss für Vaterschaftstest/anfechtung finaziell aufkommen?
@ peeka
"Will sagen Du hast dich "in diese Lage gebracht" und warum soll ich als Ex Mann Dich und dein ungeborenes weiter finanzieren, wenn es doch jemanden gibt, der das Kind gezeugt hat."
er ist verpflichtet mir unterhalt zu zahlen, weil ich nicht arbeite und noch im trennungsjahr bin
warum er mich weiter finanzieren soll? ich habe auch mit meinem ehemann ein kind wo er wirklich der vater ist. und natürlich muss er uns dann auch unterstützen solange ixh nicht arbeiten gehe. das hat mit der neuen schwangerschaft doch erstmal gar nix zutun!
von
Lynn1990
am 24.04.2020, 18:02
Antwort auf:
Wer muss für Vaterschaftstest/anfechtung finaziell aufkommen?
Jobsuche habe ich nicht vorgeschlagen, dafür sind andere zuständig.
Mitglied inaktiv - 24.04.2020, 18:13