Wer ist für die Berechnung des Kindesunterhaltes zuständig?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wer ist für die Berechnung des Kindesunterhaltes zuständig?

Hallo, ich bin von Geburt an alleinerziehend. Den Kindesunterhalt haben der Kindesvater und ich uns nach der Geburt einmalig von einem Anwalt ausrechnen lassen. Wir haben keinen Titel gemacht. Er zahlt immer pünktlich. Er ist angestellt aber privat krankenversichert und hatte bis vor einem halben Jahr einen Dienstwagen, inzwischen wohl nicht mehr. Mein Problem ist, dass sich gewisse Dinge ja ab und zu ändern, wie z.B. der Dienstwagen oder aber, sein Einkommen. Demnächst wird mein Kind 6, da ändert sich der Kindesunterhalt, ja laut Tabelle auf jeden Fall. Er schickt mir grundsätzlich immer nur im Januar alle zwei Jahre seine Lohnbescheinigungen, den Steuerbescheid ebenfalls, der ist aber meist 3 Jahre alt, da er ihm nicht so früh bekommt. Ich versuche immer irgendwie zur rechnen aber bin mir nicht sicher, ob es stimmt. Wenn ich zum Anwalt gehen würde, kostet mich das mehrere 100 EUR, die ich allein tragen muss, weil er ja nicht rückständig ist. Wenn ich zum Jugendamt gehe sagt man mir, ich solle doch froh sein, dass er so regelmäßig zahlt und das wäre doch ok. Ausrechnen tun sie es mir nicht. Ich weiß, dass er eine Eigentumswohnung hatte und sich 1 - 2 weitere gekauft hat, diese hat er aber auf seine Frau übertragen, ob die Mieteinnahmen nicht mit anrechnen zu müssen. Mit ihm reden kann ich nicht darüber, er meint, ich müsse mich um die Höhe kümmern und ihn auffordern, er schickt mir nur im Januar die Unterlagen, mehr macht er nicht, ob diese Unterlagen vollständig sind, weiß ich nicht. Wohin kann ich mich wenden, um kostengünstig einmal den Kindesunterhalt ausgerechnet zu bekommen? Bzw,. ist es meine Pflicht, ihm darzulegen bzw. zu beweisen/zu errechnen, was er zahlen muss? Wer ist denn dafür zuständig? Bzw wie muss ich mich hier korrekt verhalten? Das Jugendamt ist mir keine Hilfe! Vielen Dank!

von Vernel am 13.10.2015, 20:45



Antwort auf: Wer ist für die Berechnung des Kindesunterhaltes zuständig?

Hallo, machen Sie denen vom JA mal Dampf! Liebe Grße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.10.2015



Antwort auf: Wer ist für die Berechnung des Kindesunterhaltes zuständig?

Warum sagt dir sowas das Jugendamt? Es ist für die Berechnung und Titulierung zuständig - kein anderer! Bei mir hat alles das JA kostenlos geklärt, sogar eine Beistandschaft haben sie mir eingerichtet und alles mit dem KV geklärt. Von Anfang an ist bei euch was mächtig schief gelaufen. Seine ETW hätte er gar nicht umschreiben dürfen, denn er darf sein Einkommen nicht mutwillig kürzen um Unterhalt zu sparen. Das hättest du alles umgehen können, wenn von Beginn an eine amtliche Berechnung vorgelegen hätte! Dann lebt er mit jemanden zusammen, so sinkt sein Selbsterhalt usw... Lg

von Colien07022004 am 13.10.2015, 21:05



Antwort auf: Wer ist für die Berechnung des Kindesunterhaltes zuständig?

Naja er zahlt ja den von Anfang an ausgerechneten Betrag. Und er hat auch nichts gekürzt, als er geheiratet hat. In seiner "alten" Eigentumswohnung, wohnen seine Eltern und haben schon ewig Wohnrecht, also gibt es da keine monatlichen Einkünfte. Er "lässt" nur seine künftigen Wohnungen auf seine Frau schreiben, damit wir nicht mehr bekommen. Ob das Jugenamt es nichts ausrechnen kann, weiß ich nicht. Ich hatte alle Unterlagen mitgenommen und da wurde mir gesagt, dass ich doch "viel" bekommen würde, ich sollte froh sein, manche bekommen gar nichts bzw. nur unregelmäßig. Ich sollte das doch jetzt einfach so hinnehmen, wenn ich ihn wegen 30 EUrR o.ä. anschreiben würde, dann würde ich ja nur Stress machen und es könnte dann ja sein, dass es künftig nicht mehr so gut läuft. Das wars. Ich fand das schon etwas blöd aber was sollte ich denn machen???

von Vernel am 13.10.2015, 21:23



Antwort auf: Wer ist für die Berechnung des Kindesunterhaltes zuständig?

Hallo, also wir haben hier zwie Dinge: 1.) Unterhalt gwnerell und 2.) dein zuständiges JA. zu 1.) Schau mal hier: http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/Tabelle-2015/index.php Da siehst Du was Du wie berechnen kannst/musst. Zumindest in einfachen Fällen kann man das halbwegs gut alleine. Wenn Du da nicht klar kommt, kannst Du mich auch per PN fragen. 2.) Das sind ja Herzchen! So und nun: nimm alles mit und machen einen Termin aus. Natürlich ist das Jugendamt dafür zuständig dass der Unterhalt umfassend und korrekt berechnet wird. Ob die "viel" bekommst liegt am Einkommen des Vaters, nicht im Gutdünken des Sachbearbeiters im Jugendamt. Unbd ja, wenn er privat versichert ist, verdient er "gut"=viel, dannbekommt auch das Kind "viel", das sieht die DT so vor. Ich würde also darauf bestehen, dass der ´Vater angeschrieben wird und mit Fristsetzung seine kompletten Einkünfte dem Jugendamt offenlegen muss. 2. Tage nach Ende der Fristsetzung rufst Du das JA an und fragst ob er seine Unterlagen eingereicht hat (wenn ja: bis wann Du mit der Berechnung rechnen kannst, Datum notieren, am tag danach wieder nachfassen. Wenn nein: sollen sie ihn sofort anschreiben und frag nach bis wann die neue Fristsetzung läuft, dann gleiches Spiel wieder). Mach das Jugendamt u. a. auch auf Einkünfte aufmerksam die aus der normalen AN-Tätigkeit herausfallen. Wenn seine Ehefrau die Wohnungen kauft kannst Du nichts machen, wohl aber, wenn er sie ihr nachträglich überschrieben hat. Nach der 2. verstrichenen Fristsetzung bittest Du um Klageeinreichung und fragst wieder, bis wann diese erfolgt, dann wieder sofort nach verstreichen der Frist nachfragen. Mein JA war echt nett und verständig, aber das einhalten von Fristen und nachfassen musste ICH machen, und ihnen immer wieder nett freundlich lächelnd aber bestimmt auf die Zehen treten. Und zu sagen: dein Sohn soll froh sein dass er so viel bekommt: sagt der SB beim JA auch, dass er nicht mehr Lohn will wenn er befördert wird, weil andere verdinen ja viel weniger als er7sie und müssen dazu noch viel mehr arbeiten? Eben... ihnen steht je nach Gehaltsstufe und Position ein Lohn X zu. Den wird der SB auch sicher einfordern bzw als selbstverständlich voraussetzen. Nix anderes ist die DT für dein Kind. Und ja, ansonsten würde ich definitiv klagen... das JA MUSS das machen! Übrigens: achte darauf dass der Unbterhaltstitel dynamsch ist und über den 18 Geb. hinausgeht. Viele Grüße Désirée

von desireekk am 13.10.2015, 23:04



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