Meine erste Tochter wurde im Juni 2015 geboren davor war ich 8 Monate im Beschäftigunsverbot. Wenn ich jetzt erneut schwanger werde und bis Juni in Elternzeit bin und von Juni bis September im BV und dann in Mutterschutz gehe und danach 2 Jahre nochmal in Elternzeit gehe nachdem mein 2. Kind im Oktober 2016 auf die Welt kommt, bekomme ich dann das gleiche Elterngeld wie bei meiner ersten Tochter??? Weil ich ja dann von 2014-2016 kein Einkommen hatte außer Elterngeld, Mutterschaftsgeld und Beschäftigunsverbot !!!! Also ich war in diesem Zeitraum von den beiden Schwangerschaften nicht arbeiten !!! Oder bekomme ich dann "nur" den Mindestlohn???
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen!!! Ganz liebe Grüße
von
Lotta2503
am 15.02.2016, 14:39
Antwort auf:
Welches Elterngeld steht mir nach 2. Kind zu?
Hallo,
ich liebe diese "wenn ich punktgenau schwanger werden sollte Fragen".
Es zählen die letzten 12 Mo vor der Geburt ohne Basis-EG Monate. BV-Monate zählen voll.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.02.2016
Antwort auf:
Welches Elterngeld steht mir nach 2. Kind zu?
Also wenn ich es richtig verstanden habe...
Kind 1 geboren und 1 Jahr EZ gemeldet.
Nach Ende der EZ im Juni 2016 kommt es zum schwangerschaftsbedingten BV .
Ab September MuSch.
Dann EZ.
Vorausgesetzt, du hast in dem kompletten Jahr EG (und nicht EGPlus) bekommen und keine Monate ohne EG, würdest du das gleiche EG bekommen wie jetzt, da die Monate mit Basiselterngeld ausgenommen werden.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 15.02.2016, 19:36
Antwort auf:
Welches Elterngeld steht mir nach 2. Kind zu?
Wenn sie keine Lust haben solche Fragen zu beantworten, dann lassen sie es doch einfach !!!
von
Lotta2503
am 16.02.2016, 11:04