Guten Tag Frau Bader,
ich hätte mal eine Frage bezüglich dem Elterngeld.
Ich weiß das zur Berechnung die letzten 12 Monate vor Mutterschutz genommen werden. Nur welcher Mutterschutz zählt hier? Die sechs Woche vor errechnetem Termin oder die 8 Wochen nach tatsächlicher Entbindung?
Wenn die 6 Wochen vorher maßgeblich sind was ist dann wenn man vor der Entbindung keinen Mutterschutz nimmt? Wie berechnet sich dann das Elterngeld?
Und wenn ich während meines Elterngeldbezugs weiterhin Einkommen habe durch Homeoffice welches Elterngeld muss ich dann beantragen ? Basis oder Plus bzw. muss ich sogar eine bestimmte Variante wählen?
Vielen Dank im Voraus
von
PüppiLangnerStrumpf
am 09.10.2017, 12:24
Antwort auf:
"Welcher" Mutterschutz zählt für die Elterngeldberechnung?
Hallo,
es zählen die 12 letzten Mo vor der Geburt - Monate mit MG o vorherigem EG werden ausgenommen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.10.2017
Antwort auf:
"Welcher" Mutterschutz zählt für die Elterngeldberechnung?
Es gibt pro Schwangerschaft nur EINEN Mutterschutz und der dauert im Regelfall 14 Wochen, eben 6 vor und 8 Wochen nach Geburt.
Verzichtest du auf den MSchutz vor Geburt, beginnt der Mutterschutz entsprechend später.
Welches EG du nimmst ist in dem Sinne egal, angerechnet wird dein zusätzliches Einkommen bei beiden. Die Berechnung ist glaube ich etwas anders, da kommt es auf die Höhe deines Einkommens an, was dann besser ist. Dafür gibt es den Elterngeldrechner (mal googeln) um das auszurechnen.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 09.10.2017, 23:15