Welche Regelung bezüglich des Resturlaubs aus ruhendem Vollzeitanspruch gibt es?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Welche Regelung bezüglich des Resturlaubs aus ruhendem Vollzeitanspruch gibt es?

Hallo Frau Bader, seit dem sechsten Februar 2014 arbeite ich in Teilzeitbeschäftigung im Rahmen von 30 Stunden/ Woche während meiner Elternzeit. Aus früherer Vollzeitbeschäftigung hatte ich einen Restanspruch von 22 Urlaubstagen, die ich nach Absprache direkt zu Beginn der Teilzeitbeschäftigung in Anspruch nahm. Das Gehalt wurde mir auf Basis der momentanen Teilzeitbeschäftigung ausbezahlt. Noch im Februar diesen Jahres wurde mir unter Berufung auf EuGH, Beschluss vom 13.6.2013 (C-415/12) zugesichert, die Differenz der Stunden meines Urlaubsanspruches als Überstunden anzurechnen [(7,8-6)x22=39,6]. Ich hatte zuvor den Gesetzestext mit Bitte zur Prüfung meiner Situation vorgelegt. Am vergangenen Freitag erfuhr ich "nebenbei", dass unsere bisherige Absprache zurückgenommen werde und mir die besagten Überstunden entzogen werden. Diese neue Regelung habe ich nicht schriftlich erhalten. Leider ist es für mich nicht ersichtlich, warum es zu dieser Neuregelung kommt. Ist sie rechtens? Die Personalabteilung, bei der ich unverzüglich nachfragte, bestätigte mir diese Entscheidung unter Berufung eben dieses eurpäischen Beschlusses. Ich habe lediglich Anrecht auf die 22 Tage, nicht aber auf entsprechendes Gehalt oder gar Umregelungen. Ich habe nun in einem ersten Schritt um Verschriftlichung und Begründung dieser Neuregelung gebeten. Habe ich Anrecht auf das Gehalt aus dem ruhenden Vollzeitanspruch aus dem der Urlaubsanspruch resultiert? Oder auf die Übertunden? ODer tatsächlich nur auf die 22 Tage? Darf eine solche Absprache nach 4 Monaten rückwirkend geändert werden? Über eine rechtliche Einordnung meiner Situation würde ich mich sehr freuen, viele Grüße

von Kaachen am 08.06.2014, 23:42



Antwort auf: Welche Regelung bezüglich des Resturlaubs aus ruhendem Vollzeitanspruch gibt es?

Hallo, 1. Sie haben Anspruch auf Zahlung des Lohnes während des Urlaub auf VZ-Lohn 2. Den Rest verstehe ich nicht. Was für eine neue Regelung mit der Personalabteilung? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.06.2014



Antwort auf: Welche Regelung bezüglich des Resturlaubs aus ruhendem Vollzeitanspruch gibt es?

Hallo, ganz sicher bin ich mir nicht, ob ich Dein Problem auch richtig verstanden habe. Ich hoffe, ich antworte nicht völlig an Deiner Frage vorbei. Resturlaub aus einer Vollzeitbeschäftigung muss auch während der Teilzeitbeschäftigung mit Vollzeitlohn bezahlt werden. Bei Dir wäre es trotz Teilzeitbeschäftigung ca. ein Monat mit Vollzeitverdienst. Eine Überstundenverrechnung gibt es, soweit ich weiß, nicht. Liebe Grüße Luvi

von luvi am 10.06.2014, 10:19



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