Guten Tag Frau Bader, folgende Situation habe ich bei mir auf der Arbeit: Im Oktober 2013 wurde bei mir die erste Schwangerschaft festgestellt, zu diesem Zeitpunkt war ich in einem festen Arbeitsverhältnis mit 30std. in der Woche beschäftigt. Da ich in einer zahnarztpraxis arbeite, wurde ich relativ schnell in ein Beschäftigungsverbot geschickt. Am 01.01.2014 wurde die Praxis an eine andere Arbeitgeberin übergeben, ich wurde aber übernommen. Im Juni wurde dann mein Kind geboren. Ich habe drei jahre Eltrnzeit beantragt. Nach einem Jahr bin ich dann wieder arbeiten gegangen, jedoch bei einem anderen AG auf Minijob Basis. Weiterhin war ich aber noch in Elternzeit bei meiner Arbeitgeberin. Im März 2016 wurde eine erneute Schwangerschaft bei mir festgestellt. Ich habe dann zum 30.september bei meinem minijob gekündigt und eine NEUE Elternzeit bei meiner Arbeitgeberin beantragt und die alte Elternzeit von meinem ersten Kind vorzeitig beendet. Das war auch alles kein Problem. Im november 2016 kam dann mein zweites kind zur welt. Da habe ich dann ein jahr elternzeit beantragt. Leider kam ich nach einem jahr mit meiner chefin nicht mehr zusammen. Ich habe dann gekündigt. Meine frage ist jetzt, was mir noch an Urlaubsabgeltung zusteht, bzw. welcher zeitraum mir zusteht? Mein Jahresurlaub betrug 20 Tage bei einer fünf tage woche bei meiner 30std. Stelle vor den schwangerschften. Ich hoffe dass ich es Ihnen einigermaßen verständlich beschreiben konnte. MfG Klara s
von Klara S. am 12.09.2017, 16:26