Hallo Frau Bader!
Ich bin seit diesem Jahr verheiratet, wir haben einen gemeinsamen Sohn (Kind 2).
Aus der vorangegangenen Beziehung habe ich einen weiteren Sohn (Kind1), der den Nachnamen seines leiblichen Vaters trägt. Ich habe allerdings das alleinige Sorgerecht.
Inwieweit kann der Nachname von Kind 1 geändert werden?
Viele Grüße, Sabine K.
von
MrsK
am 23.10.2015, 20:46
Antwort auf:
Was muss ich bei einer Namensänderung beachten?
Hallo,
mit Zustimmung des KV kann das Kind den Namen des Stiefvaters haben
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.10.2015
Antwort auf:
Was muss ich bei einer Namensänderung beachten?
Der leibliche Vater muss zustimmen damit das Kind einbenannt werden kann.
Sorgerecht ist dabei egal weil es sein Name ist.
Stimmt er nicht zu gibt es keine Chance.
von
Sternenschnuppe
am 23.10.2015, 20:50