Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was muss ich beachten wenn ich schwanger bin in der Elternzeit?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Was muss ich beachten wenn ich schwanger bin in der Elternzeit?

skoda1505

Beitrag melden

Hallo, ich habe einige Fragen bzgl. schwanger in der Elternzeit. Was muss ich beantragen? Was steht mir zu? Was muss ich beachten? Gibt es Geschwisterbonus? Bekomme ich Betreuungsgeld für beide Kinder? Erste Kind ist am 25.01.2011 geboren. Habe drei Jahre Elternzeit genommen. Zweite Kind hat am 14.07.2013 Entbindungstermin. Möchte dann wieder drei Jahre Elternzeit nehmen. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. M.f.G. S.Lanz


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Betreuungsgeld können Sie nur für das 2. Kind bekommen. Und auch erst, wenn es mind. 15 Mo. alt ist Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Beantragen wie beim ersten. Kindergeld und Elterngeld. Was soll Dir sonst und von wem zustehen ? Wo willst Du was beachten ? Geschwisterbonus Elterngeld bis Kind 1 drei ist. Wieder 3 Jahre Elternzeit heißt Du hast nicht gearbeitet seit Kind 1 ? Dann gibt es 300€ Elterngeld + Geschwisterbonus 75€ Betreuungsgeld fürs erste Kind gibt es nicht, fürs zweite nach dem Elterngeld.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag, eigentlich würde ich ab Februar nach 14 Monaten Elternzeit wieder anfangen zu arbeiten (Beamtin). Nun bin ich wieder schwanger. Bis zum Mutterschutz würde ich genau drei Monate abreiten.. meine letzte Schwangerschaft mit Komplikationen und ich bin nun auch wieder sehr angeschlagen. Meine Gyn würde mich gern krankschreiben. Was mir unang ...

Hallo,  Ich bin im Juli 2022 Schwanger geworden und wurde direkt ins Beschäftigungsverbot geschickt, weil ich in einer stationären Kinder und Jugendgruppe arbeite und es dort keinen passenden Job mehr für mich gab. Meine Elternzeit geht noch bis Juli 2025. Seit Juli 2023 arbeite ich in einem Büro als Teilzeitkraft. Das ist selbstverständlich au ...

Hallo, meine Elternzeit endet bald (2jahre) Ich bin 5 Monate vor Ende Elternzeit schwanger geworden mit Kind nr.2 ich müsste z.B. Montag z.B. arbeiten und würde Freitag vorher mein BV bekommen vom Arzt. Es ist tatsächlich bei mir aufgrund vieler Komplikationen nicht möglich in diesem Job zu arbeiten. Meine Frage wäre, bekomme ich ganz normal ...

Hallo, Ich habe im Januar meine Elternzeit vorzeitig zum 1.3. beendet. Jetzt bin ich unerwartet schwanger und da ich in einem medizinischen Beruf tätig bin, weiß ich nicht, wie ich vorgehen soll. Soll ich noch einen Monat arbeiten, bis der FA alles bestätigt? Wäre das erlaubt? Viele Grüße Gundula

Hallo ich habe schon ähnliche Fragen gefunden, aber nicht genau das richtige.  Also schildere ich erstmal meine Situation: Mein Sohn ist im Dezember 2023 auf die Welt gekommen, meine Elternzeit läuft noch bis Ende Dezember 2025. Da ich nun im März zum letzten Mal Elterngeld bekomme, starte ich am 01.Mai wieder zu arbeiten in Teilzeit. Hierzu gibt ...

Guten Tag Frau Bader,  wie verhält es sich wenn man während der Elternzeit erneut schwanger wird: Wie wird das Elterngeld für das 2. Kind berechnet? Ist die Berechnungsgrundlage das Elterngeld Plus der letzten 12 Monate?  Eine weitere Frage: wenn man nach der Elternzeit keinen Kita-Platz hat und 3 Monate darauf warten muss, gibt es da eine M ...

Ich bin seit 2023 in Elternzeit (bei Arbeitgeber 1), bis 2026. Seit kurzem arbeite ich mit Zustimmung des AG1 bei einem zweiten Arbeitgeber in Teilzeit. Bei AG2 ist es ein normaler Teilzeitvertrag, nicht auf die Elternzeit begrenzt, nicht befristet. Der Plan war bei AG1 zum Ende der Elternzeit zu kündigen.  Nun erneute Schwangerschaft. Ist es ric ...

Hallo,  Ich habe vor Geburt meiner Tochter Vollzeit gearbeitet und arbeite aktuell Teilzeit in Elternzeit (vertraglich bis September 25, dann wären eh die 3 Jahre aufgebraucht gewesen). Im Juli beginnt mein Mutterschutz für das zweite Kind. Ich habe nun gelesen dass ich zum Mutterschutz die Elternzeit beenden kann um in den 6 Wochen vor Geburt ...

Hallo also ich habe eine Frage und zwar: ich bin Erzierin und Vollzeitkraft. August und September bin in Elternzeit mein Kind ist 6 Jahre alt und wird eingeschult..Ab Oktober 2025 arbeite ich wieder aber mit weniger Stunden 30 Std statt 39 Std..   Für den Fall das ich jetzt schwanger werde und sofort Beschäftigungsverbot habe was bekomme ich ...

Hallo also ich habe eine Frage und zwar: ich bin Erzierin und Vollzeitkraft. August und September bin in Elternzeit mein Kind ist 6 Jahre alt und wird eingeschult..Ab Oktober 2025 arbeite ich wieder aber mit weniger Stunden 30 Std statt 39 Std..   Für den Fall das ich jetzt schwanger werde und sofort Beschäftigungsverbot habe was bekomme ich ...