Hallo. Mein Sohn kommt im August in den Kindergarten, momentan bekommen wir Betreuungsgeld für ihn. Wenn sich die Betreuungssituation ändert soll man das direkt mitteilen, damit die Dauer des Betreuungsgeldes neu bemessen wird. Den Vertrag für den Kindergarten haben wir Mitte Januar unterschrieben. Muss ich das jetzt direkt melden oder reicht auch Anfang Sommer? Und falls ich es direkt mitteilen muss: laut Vertrag beginnt die Kindergartenbetreuung am 1.8.15. Die Sommerferien gehen aber bis Mitte August und dann fangen erst mal die Familien, in denen die Eltern schnell arbeiten gehen müssen mit der Eingewöhnungsphase an. Wir werden dann erst etwas später dran kommen. Daher weiß ich jetzt noch gar nicht wann der erste Kindergartentag sein wird. Gilt dann der 1.8. als Betreuungsbeginn oder Tag X voraussichtlich Ende August?
von Butterblume12 am 03.02.2015, 09:52