Wann Änderung der Betreuungssituation melden

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wann Änderung der Betreuungssituation melden

Hallo. Mein Sohn kommt im August in den Kindergarten, momentan bekommen wir Betreuungsgeld für ihn. Wenn sich die Betreuungssituation ändert soll man das direkt mitteilen, damit die Dauer des Betreuungsgeldes neu bemessen wird. Den Vertrag für den Kindergarten haben wir Mitte Januar unterschrieben. Muss ich das jetzt direkt melden oder reicht auch Anfang Sommer? Und falls ich es direkt mitteilen muss: laut Vertrag beginnt die Kindergartenbetreuung am 1.8.15. Die Sommerferien gehen aber bis Mitte August und dann fangen erst mal die Familien, in denen die Eltern schnell arbeiten gehen müssen mit der Eingewöhnungsphase an. Wir werden dann erst etwas später dran kommen. Daher weiß ich jetzt noch gar nicht wann der erste Kindergartentag sein wird. Gilt dann der 1.8. als Betreuungsbeginn oder Tag X voraussichtlich Ende August?

von Butterblume12 am 03.02.2015, 09:52



Antwort auf: Wann Änderung der Betreuungssituation melden

Hallo, ich würde es kurzfristig melden, Sie bekommena b August kein Betreuungsgeld mehr Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.02.2015



Antwort auf: Wann Änderung der Betreuungssituation melden

Melde das gleich, dann hast Du es erledigt. Kopie des Vertrages und ab in die Post. Wichtg ist nicht, ab wann das Kind eingewöhnt wird, sondern ab wann für diesen Platz Fördermittel fließen. Dies ist ab 01.08. der Fall.

von Sternenschnuppe am 03.02.2015, 10:20



Antwort auf: Wann Änderung der Betreuungssituation melden

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

von Butterblume12 am 03.02.2015, 10:35



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