Ich bin in der 11. Woche schwanger und arbeite in einer Rechtsanwaltskanzlei. Geburtstermin ist der 31.07. Die Kanzlei wird voraussichtlich am 30.06. geschlossen. Ich werde jedoch ab 19.06. in Mutterschutz gehen. Es ist etwas kniffelig, da ich ja eigentlich einen Kündigungsschutz habe, dieser jedoch ausnahmsweise nicht greift, da der Betrieb aufgelöst wird. Meine Frage ist nun, was mir an Geld während und nach meinem Mutterschutz zusteht und wer die Gelder zahlt. Vielen Dank im Voraus.
von K-Cho am 10.01.2013, 09:20