Vollzeit zwischen Elternzeit und nächster Geburt?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Vollzeit zwischen Elternzeit und nächster Geburt?

Guten Tag Frau Bader, meine Frau befindet sich noch bis Ende Januar in Elternzeit (3 Jahre nach Geburt des ersten Kindes) mit Teilzeitbeschäftigung. Zuvor bestand Vollzeitbeschäftigung in unbefristetem Arbeitsverhältnis. Nun hat sich unser neuer Nachwuchs für Anfang April angekündigt. Nun unsere Frage: Soll oder muss meine Frau von Ende Januar bis Anfang April (bzw. bis zum Beginn des Mutterschutzes) wieder vollzeit arbeiten? Hat sie ein Recht auf Vollzeitbeschäftigung und welche Vorteile hätte es wieder Vollzeit zu gehen? Sieht es dem Arbeitgeber gegenüber nicht "seltsam" aus, für diese kurze Zeit (die durch Resturlaub tatsächlich nur 1-2 Wochen betragen wird) wieder vollzeit zu kommen? Welches argument könnte man dem Arbeitgeber nennen, dass man wieder vollzeit kommen möchte, obwohl man sich in der letzten Phase der Schwangerschaft befindet und eigentlich (durch Resturlaub) kaum vollzeit da sein wird?

Mitglied inaktiv - 16.10.2012, 10:34



Antwort auf: Vollzeit zwischen Elternzeit und nächster Geburt?

Hallo, Wenn nach Beendigung des EZs eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind, kann man den AG um Verlängerung bitten. Man muss ansonsten arbeiten im normalen vertraglichen Rahmen gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden. Am besten wäre es, die Sache über regulären Urlaub oder Überstunden zu regeln. Eine Krankschreibung/ BV vom Arzt geht nur, wenn auch tatsächlich ein Grund dafür vorliegt. Unbezahlter EZ oder Arbeitszeitverkürzung ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen. Außerdem ist man bei unbezahltem Urlaub nicht mehr krankenversichert. Da man schwanger ist, kann der Ag nicht einfach kündigen. Bei schlechter Auftragslage muss der Ag, wenn er kündigen will, die Zustimmung von der Aufsichtsbehörde einholen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.10.2012



Antwort auf: Vollzeit zwischen Elternzeit und nächster Geburt?

Da braucht es dem AG gegenüber keine Begründung! Der alte Vertrag lebt einfach wieder auf und wird dann durch den Mutterschutz und dann durch die neue Elternzeit überlagert. Hat für euch den Vorteil, dass sie während des Mutterschutzes wieder das volle Gehalt (Mutterschaftsgeld) bekommt und ihre Vollzeitstelle behält. Und sie erwirbt wieder für die ganze Mutterschutzzeit den vollen Urlaubsanspruch! Man könnte andersherum den AG fragen, warum man auf all das verzichten sollte! Gruß Sabine

von SumSum076 am 16.10.2012, 12:28



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