Verzicht auf drittes Jahr Elternzeit auf Wunsch des AG

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Verzicht auf drittes Jahr Elternzeit auf Wunsch des AG

Guten Morgen, meine 2. jährige Elternzeit endet in kürze und mein AG hat mir nun zwei Optionen angeboten: A: Teilzeit in Elternzeit B: neuer Arbeitsvertrag in Teilzeit mit unterschriebener Verzichtserklärungen auf das dritte Jahr Elternzeit. Ist Option B überhaupt rechtens? Kann mein AG eine Verzichtserklärung von mir verlangen??? Vielen Dank

von mandulina83 am 05.03.2021, 09:07



Antwort auf: Verzicht auf drittes Jahr Elternzeit auf Wunsch des AG

Hallo, der Verzicht ist für mich unzulässig. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.03.2021



Antwort auf: Verzicht auf drittes Jahr Elternzeit auf Wunsch des AG

ne, das kann er nicht. er spekuliert darauf, dass du tz außehalb der ez arbeitest und dein vollzeitvertrag futsch ist. reiche das 3. jahr ein (er kann nicht ablehnen) und arbeite IN DIESER EZ die teilzeit. gehalt ist das gleiche wie ohne elternzeit ABER du hast weiter kündigungsschutz und hättest bei einem weiteren mutterschutz, der in dieser zeit beginnt, die möglichkeit die ez vorzeitig auf einen tag des neuen muschu zu beenden um im muschu vollzeit bezahlt zu werden. wenn er dir teilzeit anbietet und ihr euch einig seid über die zeiten (kläre das vorher schriftlich) dann kannst du die ebenso in der ez arbeiten.

von mellomania am 05.03.2021, 11:18



Antwort auf: Verzicht auf drittes Jahr Elternzeit auf Wunsch des AG

Außer natürlich, Du willst auf Dauer TZ arbeiten, dann hat Option B Vorteile, weil der AG dann nicht darauf bestehen kann, dass Du nach Ende der Elternzeit VZ arbeiten musst.

von zweizwerge am 05.03.2021, 13:40



Antwort auf: Verzicht auf drittes Jahr Elternzeit auf Wunsch des AG

wenn sie schriftlich aufs 3. jahr verzichtet ist nicht klar, ob der AG nur jetzt direkt meint oder dauerhaft! rate ihr sowas bloß nicht. bei so einen AG wäre ich vorsichtig. sie hat das recht das 3. jahr bis zum 7. lebensjahr beginnend zu melden mit 13. wochen vorlaufzeit. ist ja nicht klar, ob der AG den generellen verzicht für immer meint oder nur, dass sie jetzt in tz arbeitet. auch wenn sie in tz arbeiten möchte ist es besser, das 3. jahr drüberlaufen zu lassen. kündigungsschutz!!!!!!!

von mellomania am 05.03.2021, 13:50



Antwort auf: Verzicht auf drittes Jahr Elternzeit auf Wunsch des AG

Niemals unterschreiben, dass man auf die restliche EZ verzichtet. Das kann der ag gar nicht verlangen.

Mitglied inaktiv - 05.03.2021, 15:31



Antwort auf: Verzicht auf drittes Jahr Elternzeit auf Wunsch des AG

Ich habe bereits in TZ gearbeitet und wollte nochmal reduzieren. Betreuungstechnisch ist es nicht anders möglich - mein Mann arbeitet viel. Was dann mal in 5 Jahren oder mehr ist weiß ich aktuell nicht. Ein drittes Kind ist auch nicht ausgeschlossen. Das dritte Jahr EZ wollte ich mir aufsparen. Man weiß ja nie! Geplant ist jedoch nichts. Ich arbeite seit 20Jahren in dieser Firma. Der Vorschlag mit der Verzichtserklärung kam mir komisch vor. Ich weiß jetzt eben nicht was ich machen soll. Schlechte Stimmung möchte ich natürlich auch nicht verbreiten aber mir irgendwas unterbinden lassen, was mir gesetzlich zusteht auch nicht.

von mandulina83 am 05.03.2021, 16:06



Antwort auf: Verzicht auf drittes Jahr Elternzeit auf Wunsch des AG

das problem ist, wenn du ohne elternzeit deinen bestehenden teilzeit vertrag verringerst, ist alles was vorher war, weg. wenn du das trotzdem möchtest, musst du eben einen neuen tz vertrag unterschreiben ohne die elternzeit. ABER verzichte schriftlich NICHT auf diese. nicht dass sie dann komplett weg ist. das darf der AG nicht verlangen.

von mellomania am 05.03.2021, 16:19



Antwort auf: Verzicht auf drittes Jahr Elternzeit auf Wunsch des AG

Dem AG kann es doch eigentlich egal sein ob TZ innerhalb der EZ oder außerhalb. außer er will sich die Option frei halten die TE innerhalb des dritten Jahres zu kündigen. Den das geht nicht so einfach.

von Felica am 05.03.2021, 17:54



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