Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich im 3. Elternzeitjahr und beziehe kein Elterngeld mehr.Eine Rückkehr zu meinem aktuellen Arbeitgeber ist momentan nicht möglich. Ich werde ab nächstem Jahr einen Teilzeitjob (30 Stunden) bei einem anderen Arbeitgeber beginnen (während meiner Elternzeit) Muss bei dem Teilzeitvertrag in dieser Situation etwas beachtet werden? Muss man die Elterngeldstelle informieren, obwohl man keine Leistungen mehr bezieht? Muss man die Krankenkasse informieren, oder geschieht das ganz "normal" über den Teilzeit-Arbeitgeber? Vielen Dank & herzliche Grüße Michi1978
von Michi1978 am 29.11.2015, 10:09