Hallo Frau Bader, vielleicht können Sie mir ja helfen. Ich bin momentan echt am verzweifeln. Ich arbeite in einer Kita. Nach meiner einjährigen Elternzeit würde ich gerne wieder in der Einrichtung (alte Stelle) arbeiten. Ich habe extra in der Nähe meines Arbeitsplatzes eine Kita für meine Tochter gesucht. Jetzt habe ich ein schreiben von meinem AG bekommen, dass er sich vorbehält mich in einem Umkreis von 50 km zu versetzten( steht im Arbeitsvertrag, dass aus betrieblichen sowie personellen Gründen darf) er wird mir 25 Tage vor Arbeitsantritt mitteilen, wo ich anfangen werde. Ich habe kein Auto und bin somit auf die öffentliche Verkehrsmittel angewiesen. Da ich aufm Land arbeite, sind diese leider nur dürftig. Meine Kollegin, die die gleiche Stelle hat wurde jetzt schwanger. Sie bekam ein Beschäftigungsverbot. Für sie würde jetzt eine neue eingestellt obwohl mein AG wusste, dass ich wieder meine alte Stelle haben möchte. Welche Frist hat mein AG, mir meinen neuen Arbeitsort mitzuteilen? Hab ich nicht ein Vorrecht auf meine Stelle bevor sie neu einstellen? ?? Ich bin leider auf die Stelle angewiesen. Ich Danke schon mal im voraus. Es handelt sich hierbei um eine Vollzeit stelle. LG Claudia
von Sonnenuntergang0605 am 08.12.2015, 06:07