Liebe Frau Bader, ich kehre nach einer 12monatigen Elternzeit mit dem Status Teilzeit in Elternzeit ins Unternehmen zurück. Ich habe 30 Stunden Tätigkeitsumfang für zwei Jahre angemeldet. Nun sagt meine bisherige Vorgesetzte, sie könne mir aktuell keine Tätigkeit anbieten, und hat für mich intern eine Alternative gefunden. Ich soll für zunächst 12 Monate in eine andere Abteilung versetzt werden. Ich habe einen außertariflichen Vertrag, in der anderen Abteilung gibt es allerdings nur Tarifverträge. Nun wird eine Vertragsänderung für mich ausgearbeitet. Mein Gehalt soll zwar gleich bleiben, aber das Grundgehalt liegt deutlich niedriger, über verschiedene Zulagen komme ich auf das vorige Niveau. Ich habe die Frage, worauf ich bei einer befristeten Vertragsänderung achten muss. Könnte diese Gehaltsumstellung auch Konsequenzen bei einem evtl. Bezug von Arbeitslosengeld haben? Ganz herzlichen Dank für Ihre Antwort!
von kittikatti am 27.08.2017, 07:52