Sehr geehrte Frau Bader.
Ich hatte diese Frage bereits gestellt. Leider war Ihre Antwort nicht zufrieden stellend... Vielleicht können Sie auf Grundlage von weiteren Informationen nochmals antworten.
Ich bin freischaffende Künstlerin und über die KSK in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Dadurch steht mir Mutterschaftsgeld/Krankengeld zu. Mein Mutterschutz hat eben begonnen, der bis Januar geht (Zwillinge).
Bis zur Entbindung bekomme ich wohl einen Hauch von nichts an Mutterschaftsgeld. Nach der Entbindung wird dieses evtl von der Elterngeldstelle auf volles Elterngeld aufgestockt, welches wesentlich höher wäre als reines Mutterschaftsgeld.
Können sie mir etwas zu:
wenn das Mutterschaftsgeld nach der Entbindung weniger als das Elterngeld wäre und ich durch verlängerten Mutterschutz wg Zwillingen einen großen finanziellen Nachteil hätte, wird das Mutterschaftsgeld auf Elterngeld aufgestockt, sagen?
von
Flix14
am 11.09.2017, 15:10
Antwort auf:
Verlängerter Mutterschutz bei Zwillingen = finanzieller Nachteil?
Hallo,
Sie müssen es andersrum sehen: Sie bekommen ab der Geburt Elterngeld, dies wird mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet. Da das Mutterschaftsgeld in der Regel höher ist als das Elterngeld bekommen Sie kein Elterngeld. Wenn Sie jedoch wenig oder gar kein Mutterschaftsgeld bekommen wird auch nichts verrechnet und Sie erhalten das Elterngeld.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.09.2017
Antwort auf:
Verlängerter Mutterschutz bei Zwillingen = finanzieller Nachteil?
Man bekommt nach der Geburt quasi ab sofort Elterngeld. Gegen das EG wird das Mutterschutzgeld gerechnet. IdR ist das Mutterschutzgeld höher und "gewinnt" gegen das EG. Wäre das EG höher würde es also um das Mutterschutzgeld gekürzt ausgezahlt werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__3.html
Da man erst nach Geburt beantragen kann, dauert es aber etwas bis zur ersten Zahlung, das würde ich mit einplanen.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 12.09.2017, 20:32