Sehr geehrte Frau Bader,
ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Ich habe mittlerweile so viele verschiedene Aussagen zu dem Thema gehört, dass ich nicht mehr weiter weiß.
Ich lebe getrennt von meinem Ehemann und die Scheidung ist geplant, aber noch nicht eingereicht (da wir auf den Versorgungsausgleich verzichten möchten, benötigen wir beide einen eigenen Anwalt, das gestaltet sich momentan noch kompliziert.) Ich bin von meinem neuen Partner in der 19. Woche schwanger und wir möchten alle, dass er auch von Anfang an als Vater des Kindes eingetragen wird.
Ist es möglich, die Vaterschaftsanerkennung schon vor der Geburt zu regeln, indem man z.B. mit allen Beteiligten einen Termin beim Jugendamt dazu macht? Oder ist das grundsätzlich erst nach der Geburt möglich?
Sollte die vorherige Klärung nicht möglich sein, wird dann bei der Geburt automatisch der Ehemann als Vater eingetragen oder bleibt das erst mal frei?
Kann das Kind bei der Geburt direkt den Nachnamen des leiblichen Vaters bekommen?
Vielen Dank im Voraus!
von
Nachtstern78
am 08.05.2015, 11:26
Antwort auf:
Vaterschaftsanerkennung vom neuen Partner bei noch nicht eingereichter Scheidung
Hallo,
Grds. gilt der Ehemann als KV, dies aber nicht, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrages geboren wird u. ein Dritter (= der wahre Vater) bis zu einem Jahr nach der Scheidung die Vaterschaft anerkennt und die KM sowie der Ehemann zustimmt.
Die Anerkennung wird aber erst mit dem Scheidungsurteil wirksam. Bis dahin hat der Ehemann alle Rechte, auch das Sorgerecht.
Das NamensänderungsG hat viele Neuheiten gebracht, trotzdem ist ganz klar in § 1616 BGB geregelt, dass ein Kind den Ehenamen erhält und als ehelich gilt, wenn es vor der Scheidung geboren wird.
Zwar ist es nach § 1617b BGB möglich, den Namen durch Antrag zu ändern, wenn rechtskräftig festgestellt ist, dass der Ehemann nicht der Vater ist, dies ist aber vor der Geburt nicht möglich.
Zwar kann er schon vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen, er kann aber keine Vaterschaft durch Anerkenntnis begründen.
Lt. Gesetzgeber ist ja eben bis zu Scheidung der Ehemann Vater.
Es kommt also auf den Zeitpunkt von Scheidung und Geburt an.
Praktisch sieht das aus wie folgt:
Bei der Geburt wird der Ehemann als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen. Das ist so, da Sie ja noch nicht geschieden sind. Jetzt besteht die Möglichkeit, dass man beim zuständigen Standesamt eine qualifizierte Vaterschaft beantragt, d.h. Sie gehen mit dem Vater des Kindes zu einem Standesbeamten, dort erkennt der Vater das Kind als das seinige an. Dies geht aber nur mit Ihrem und dem Einverständnis des "Nochehemannes". Alle drei müssen diese qualifizierte Vaterschaft unterschreiben. Das Ganze ist dann "schwebend" bis die Scheidung rechtskräftig ist. Sobald sie rechtskräftig ist, bekommt das Standesamt diese Info und löscht dann automatisch den "Nochehemann" als Vater und trägt dann den richtigen Kindesvater ins Familienbuch ein.
Wenn der Nochehemann dem nicht zustimmt, kann man auch als Mutter oder „echter“ Kindsvater die Vaterschaft anfechten.
Die Mutter kann nach einer Scheidung unproblematisch ihren alten Namen annehmen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.05.2015
Antwort auf:
Vaterschaftsanerkennung vom neuen Partner bei noch nicht eingereichter Scheidung
Ihr könnt das alle gemeinsam nem Standesamt machen.
Der eine erkennt an, der andere tritt ab, Du bestätigst das.
Wirksam wird das aber alles erst nach der Scheidung.
Dein Ehemann wird vorerst rechtlicher Vater, steht in der Urkunde und hat mit Dir das Sorgerecht. Wie in allen Ehen.
Der echte Vater hat nix, kann auch kein Elterngeld beantragen etc.
Er hat rechtlich mit dem Kind nichts zu tu.
P.S. Was ist kompliziert daran einen Anwalt zu finden ?
von
Sternenschnuppe
am 08.05.2015, 11:37
Antwort auf:
Vaterschaftsanerkennung vom neuen Partner bei noch nicht eingereichter Scheidung
Tja, das musst Du meinen Ex fragen - der lässt sich damit momentan Zeit. Er war anfangs davon ausgegangen, dass es reichen würde, wenn einer von uns einen Anwalt hätteund dass der zweite dann vor Gericht nur zustimmen müsse. Und er war sicher, dass es reicht, wenn wir wegen des Versorgungsausgleichs einen Termin beim Notar machen, der einfach nur bezeugt, dass wir beide darauf verzichten wollen. Mittlerweile habe ich aber erfahren, dass das vor Gericht wegen der Länge der Ehe so nicht durchgehen würde. Wenn es nach mir ginge, wären wir schon seit über einem Jahr geschieden. :(
von
Nachtstern78
am 08.05.2015, 11:52
Antwort auf:
Vaterschaftsanerkennung vom neuen Partner bei noch nicht eingereichter Scheidung
Dann reich Du doch die Scheidung ein. Den Versorgungsausgleich kann man auch abtrennen soweit ich weiß.
Und ob Du darauf verzichtest würde ich mir gut überlegen, es sei denn es wäre zu Deinem Nachteil.
von
Sternenschnuppe
am 08.05.2015, 13:05
Antwort auf:
Vaterschaftsanerkennung vom neuen Partner bei noch nicht eingereichter Scheidung
Da ich zu Zeiten der Ehe mehr verdient habe und er seit der Trennung mehr verdient, wäre der Versorgungsausgleich zu meinem Nachteil. Und ich habe mich schon bequatschen lassen, nicht auf dem Trennungsunterhalt zu bestehen, noch mehr möchte ich ihm jetzt auch nicht schenken...
von
Nachtstern78
am 08.05.2015, 14:40