Urlaubsreise trotz Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaubsreise trotz Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, Ich bin aktuell in der 12.SSW und habe seit dem 11.5. ein individuelles BV bis zum Ende der Schwangerschaft - das BV gilt für jegliche Tätigkeiten und wurde von meinem Hausarzt ausgestellt. Wir hatten bereits im letzten Jahr 2Wo Mallorca gebucht, die wir (sofern der Arzt am 1.6. sein OK gibt) auch gerne antreten würden. Ist eine Urlaubsreise während des BV erlaubt? Danke schonmal für Ihre Antwort Lg

von Lulsen5 am 24.05.2017, 13:59



Antwort auf: Urlaubsreise trotz Beschäftigungsverbot

Hallo, nur mit Bescheinigung des Arztes. Und ich wäre als Ag auch nicht amused. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.05.2017



Antwort auf: Urlaubsreise trotz Beschäftigungsverbot

sorry aber wenn man ein bv wegen schwangerschaftsbedinger beschwerden hat und dann in den flieger sitzt und nach malle jettet, finde ich schon berechnend frech. dein arbeitgeber kann dich jederzeit zu einem gespräch bitte und du musst für ihn erreichbar sein. bv heißt nicht daheim chillen auf kosten des betriebes. hammerhart. dann können die beschwerden ja nicht so dolle sein

von mellomania am 24.05.2017, 14:56



Antwort auf: Urlaubsreise trotz Beschäftigungsverbot

1. Die Urlaubsreise darf nur mit schriftlicher Unbedenklichkeitserklärung des Arztes angetreten werden. Mallorca ist nicht gerade um die Ecke und im Sommer ist es dort ziemlich heiß, was z.B. Kreislaufprobleme verursachen könnte. 2. Zur Vermeidung von arbeitsrechtlichen Problemen mit dem AG würde ich den AG informieren und regulär Urlaub beantragen. Eine Reise erfordert schon eine gewisse körperliche Konstitution und läßt Zweifel an der Rechtmäßigkeit des BVs aufkommen.

Mitglied inaktiv - 24.05.2017, 15:05



Antwort auf: Urlaubsreise trotz Beschäftigungsverbot

Ich will nicht unken, aber sicher kommt gleich "ihr wisst doch nichts über meine Situation....und dann solche Kommentare....das hättet ihr euch schenken können....aber echt jetzt....ich werde seit ich schwanger bin nur noch gemobbt....der Arzt schickt mich doch nicht grundlos in BV.....die Reise tut mir sicher gut, ist doch die letzte Auszeit vor dem Kind groß ziehen....ihr habt doch alle keine Ahnung" Iny

Mitglied inaktiv - 24.05.2017, 17:13



Antwort auf: Urlaubsreise trotz Beschäftigungsverbot

Das ist eben der nachteil wenn der Arzt das BV ausspricht - zumal für JEGLICHE Beschäftigung. Eigentlich sollte man dann selbst auf die Idee kommen das eine Flugreise dann dem AG etwas komisch aufstoßen könnte. Immerhin darf ein Arzt ein BV nur dann aussprechen wenn Mutter und/oder Kind massivst gefährdet wären bei jeglicher weiteren Belastung und das Mittel der Krankschreibung da nicht ausreicht. Anders sieht es aus wenn die Schwangere aufgrund des Arbeitsplatzes ein BV vom AG bekommen hat - dann dürfte nichts gegen den Urlaub sprechen sofern man eben reguläre Urlaubstage dann anmeldet. kann ja immer noch passieren das der AG sagt er hätte doch noch einen Arbeitsplatz - da ist man dann mit dem eingereichten Urlaub auch auf der sicheren Seite.

Mitglied inaktiv - 24.05.2017, 17:41



Antwort auf: Urlaubsreise trotz Beschäftigungsverbot

Wenn es so wäre, wie du vermutest, dann wäre die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Arztes und das Einreichen eines Urlaubsantrags beim AG umso angebrachter. Denn schließlich handelt es sich um einen echten Erholungsurlaub, für den der Gesetzgeber Urlaubstage vorgesehen hat. Und da im Urlaub keine Gefährdung vom Arbeitsplatz droht, braucht man im Urlaub auch kein Beschäftigungsverbot.

Mitglied inaktiv - 24.05.2017, 18:36



Antwort auf: Urlaubsreise trotz Beschäftigungsverbot

Ein Arzt kann aber auch das BV bei Mobbing am Arbeitsplatz ausstellen. In so einem Fall würde eine Reise die Schwangerschaft nicht gefährden. Ist echt übel, was hier den Leuten mit BV oft unterstellt wird. LG luvi

von luvi am 24.05.2017, 23:18



Antwort auf: Urlaubsreise trotz Beschäftigungsverbot

oh jetzt kommt die mobbing schiene wieder. ein bv ist kein freifahrtschein. das wird viel zu oft wegen NIX falsch ausgestellt. ich als chef würde das verbieten dass dann urlaub angetreten wird. das kann doch net sein, aua aua bv vom doc aber nach malle jetten geht. das ist ein schlag ins gesicht derer, die wirklich probleme haben!!

von mellomania am 25.05.2017, 15:22



Antwort auf: Urlaubsreise trotz Beschäftigungsverbot

Nein, BV dient dem Schutz von Mutter und Kind. Fakt ist aber - und das ist nicht erst seit gestern bekannt - das viele Frauen Mobbing schreien nur um ein BV zu bekommen. Völlig egal ob sie wirklich gemobbt werden. da wird dann einfach dreist der Arzt angelogen. Chef hat die Schwangere schief angeschaut als er erfahren hat das sie schwanger ist - schon mobbt er sie. Er sagt sie kann alle Arbeiten machen die mit dem Mutterschutz vereinbar sind, also mobbt er sie. Kann ja nicht sein das man schwanger überhaupt noch arbeiten soll. Ich würde mal sagen, eine Frau die wirklich so gravierend gemobbt wird das sie und ihr Kind durch ein BV geschützt werden muss, bei der werden auch entsprechende körperliche Beschwerden einhergehen. Klar legen die sich im Laufe der Zeit, das kann man dann recht gut nachvollziehen. ich kann mir aber nicht vorstellen das dann der Arzt auch sein OK gibt das besagte Schwangere direkt nach dem Aussprechen des BV eine Flugreise machen kann. Immerhin ist in dem falle der TE das BV sehr frisch. Zudem sehe ich auch kein Wort davon das die TE sagt es wäre wegen Mobbing zum BV gekommen. Weißt Du was man mir damals als erstes gesagt hat wie ich meinte, mein Arzt stellt BV nur im Ausnahmefall aus? Selbst schuld wenn du so blöde bist und deinen Arzt nicht einen vorlügst und jammerst. Frau muss halt wissen wie sie ein BV bekommt - notfalls auch mit Lügerei.

Mitglied inaktiv - 25.05.2017, 17:22



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