Hallo,
mein voraussichtlicher Geburtstermin ist 28.12.2012. Aus dem 8-wochigen Mutterschutz nach dem Geburt bekomme ich Anspruch auf ein paar Tagen Urlaub im Jahr 2013. Wie ist diesen Anspruch gerechnet? Ist gerechnet von dem voraussichtlichen oder tatsächlichen Geburtstermin? Im Jahr haben wir Anspruch auf 30 Tagen Urlaub.
Dazu kommende Frage ist, wann lohnt sich diese Tage als Urlaub zu nehmen. Ich wollte die Tage zwischen Mutterschutz und Elternzeit nehmen, aber das hab ich hier gelesen, dass das schade um Elterngeld ist und dass man die Elternzeit um die Tage kürzt. Verfällt aber der Urlaub nicht, wenn ich Elternzeit auf ein Jahr und 8 Monaten antragen will und der Urlaub erst dann nehmen würde??
Vielen Dank für die Antwort
von
sebikmb
am 09.11.2012, 16:30
Antwort auf:
Urlaub zwischen Mutterschutz und Elternzeit
Hallo,
entscheidend ist der tatsächliche Geburtstermin.
Man kann den Urlaub nach der EZ nehmen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.11.2012
Antwort auf:
Urlaub zwischen Mutterschutz und Elternzeit
Ich hab am 22. Dez Termin u hatte für 2013 noch 5 Tage Anspruch. Müsste dann quasi für 1.1.-16.2. sein,.....???
Mir wurde dass bei Bekanntgabe der SS im Juni so schriftlich mitgeteilt darum ging das dann auch auf Basis vom 22.Dez!! Ich sollte den Urlaub vor Beginn Mutterschutz schon wegnehmen, das mach ich quasi diese Woche :)
Wenn man auf Grund von zB Krankheit den nicht wegnehmen kann so nimmt man ihn wenn man wieder kommt, nach Elternzeit! Verfallen tut der nicht! So ist's zumindest bei uns! Mal guggen was die Fachfrau sagt
von
foolish
am 09.11.2012, 16:51
Antwort auf:
Urlaub zwischen Mutterschutz und Elternzeit
Der Urlaub wird berechnet nach dem tatsächlichen Mutterschutzende!
Der Geburtstermin allein reicht nicht aus, weil sich daraus allein nicht das MuSchu-Ende ergibt (zB bei Kindern vor Termin).
Nein, es lohnt sich nicht, den Urlaub zwischen MuSchu und EZ zu nehmen.
Denn Urlaub kannst du auch nach der EZ nehmen. Er verfällt so schnell nicht! Endet deine EZ zB am 27.12.2014 kannst du ihn noch nehmen bis zum 31.12.2015.
Käme dein Kind am 02.01.2013 und hättest eine EZ von 2 Jahren, also bis 01.01.2015, dann könntest du den Urlaub noch bis zum 31.12.2016 nehmen!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 09.11.2012, 20:18