Hallo. Ich habe eine Frage zum Urlaubsanspruch. Folgende Situation: Ich bin am 17.5.2015 in Mutterschutz gegangen und hatte da noch 20 Tage Resturlaub. Am 6.7.2015 kam mein erster Sohn zur Welt. Dann wurde ich ungeplant wieder schwanger und bin aus der Elternzeit (12 Monate) in ein Beschäftigungsverbot übergangen. Am 13.12.2016 dann wieder in Mutterschutz. Am 1.2.2017 kam mein zweiter Sohn zur Welt. Elternzeit läuft dieses mal 14 Monate also bis 31.3.2018. Wie verhält sich das mit dem Urlaub von 2015? Ist der futsch? Habe ich in 2016 (quasi von Juli bis September ) Urlaubstage "erarbeitet"? Fragen über Fragen... Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Viele Grüße Diana Wagner
von diwa2101 am 10.09.2017, 13:18