Liebe Frau Bader,
wegen einer vorzeitigen Gebärmutterhalsverkürzung (32. SSW) bin ich krankgeschrieben. Zurzeit habe ich Resturlaub, da mein Vertrag ausläuft, mein MuSchu beginnt in 2 Wochen. Da ich den Urlaub nicht zu einem früheren Zeitpunkt nehmen durfte und ihn nicht übertragen kann, würde ich gern wissen, ob ich ihn mir auszahlen lassen kann, bzw. ob der AG ihn sogar auszahlen muss.
Vielen lieben Dank im Voraus!
von
Emilie_Linnea
am 15.04.2015, 11:09
Antwort auf:
Urlaub auszahlen im Krankheitsfall bei befr. Vertrag möglich?
Hallo,
der AG muss den Urlaub am Ende des Vertrages auszahlen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.04.2015
Antwort auf:
Urlaub auszahlen im Krankheitsfall bei befr. Vertrag möglich?
Er muss ihn auszahlen, wenn du ihn nicht nehmen kannst.
von
Pamo
am 15.04.2015, 12:33
Antwort auf:
Urlaub auszahlen im Krankheitsfall bei befr. Vertrag möglich?
Vielen lieben Dank für Ihre schnelle Antwort!
von
Emilie_Linnea
am 19.04.2015, 19:16