Urlaub auszahlen im Krankheitsfall bei befr. Vertrag möglich?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaub auszahlen im Krankheitsfall bei befr. Vertrag möglich?

Liebe Frau Bader, wegen einer vorzeitigen Gebärmutterhalsverkürzung (32. SSW) bin ich krankgeschrieben. Zurzeit habe ich Resturlaub, da mein Vertrag ausläuft, mein MuSchu beginnt in 2 Wochen. Da ich den Urlaub nicht zu einem früheren Zeitpunkt nehmen durfte und ihn nicht übertragen kann, würde ich gern wissen, ob ich ihn mir auszahlen lassen kann, bzw. ob der AG ihn sogar auszahlen muss. Vielen lieben Dank im Voraus!

von Emilie_Linnea am 15.04.2015, 11:09



Antwort auf: Urlaub auszahlen im Krankheitsfall bei befr. Vertrag möglich?

Hallo, der AG muss den Urlaub am Ende des Vertrages auszahlen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.04.2015



Antwort auf: Urlaub auszahlen im Krankheitsfall bei befr. Vertrag möglich?

Er muss ihn auszahlen, wenn du ihn nicht nehmen kannst.

von Pamo am 15.04.2015, 12:33



Antwort auf: Urlaub auszahlen im Krankheitsfall bei befr. Vertrag möglich?

Vielen lieben Dank für Ihre schnelle Antwort!

von Emilie_Linnea am 19.04.2015, 19:16



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