Hallo Frau Bader,
ich bin in der 21. Woche schwanger und habe ein Beschäftigungsverbot durch Corona bekommen dementsprechend bekomme ich auch meinen vollen Lohn ausgezahlt. Mein Arbeitsvetrag ist befristet bis nächstes Jahr Juli 21. Ich habe dieses Jahr noch Urlaub und nächstes Jahr nach dem Mutterschutz nehme ich mir Elternzeit. Im Dezember ist im Regelfall bei uns Urlaubssperre. Dennoch wurde mir gesagt ich muss den Urlaub von 16. Dezember - 17. Januar in Anspruch nehmen und danach in Mutterschutz gehen.
Meine Frage ist jetzt, muss ich den Urlaub nehmen oder kann ich ihn mir auch auszahlen lassen ich bin ja nicht freiwillig zuhause oder im Urlaub?
von
Janalein
am 14.10.2020, 14:16
Antwort auf:
Urlaub auszahlen oder nicht ?
Hallo,
verstehe ich nicht. Ich denke, Sie haben ein BV? Dann können Sie ja keinen Urlaub nehmen.
Der wird dann, wenn Sie ihn nicht mehr nehmen können, mit Beendigung des Vertrages ausgezahlt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.10.2020
Antwort auf:
Urlaub auszahlen oder nicht ?
urlaub auszahlen geht nur mit der letzten auszahlung nach beendigung des arbeitsverhältnisses. habt ihr betriebsferien so dass alle urlaub nehmen MÜSSEN? dann gilt das selbstverständlich auch für dich. du darfst keine nachteile haben, aber auch keine vorteile. dann wird der urlaub normal berechnet.
von
mellomania
am 14.10.2020, 15:08
Antwort auf:
Urlaub auszahlen oder nicht ?
Es ist leider etwas schwierig zu erklären wie man merkt.
Ja ich habe ein BV aber mein Arbeitgeber kann jeder Zeit bis zu meinem Mutterschutz sagen ich soll wieder arbeiten kommen.
Darum ist es so kompliziert mit dem Urlaub ob ich den nehmen muss wenn die das sagen, oder ob ich den auch auszahlen lassen kann.
von
Janalein
am 16.10.2020, 11:43