Sehr geehrte Frau Bader, vor einigen Monaten hat sich der Vater meiner Kinder (2 und 4 Jahre) von mir getrennt. Wir haben uns selbst auf einen Unterhaltsbetrag für die Kinder geeinigt und dieses beim Jugendamt im Juni als vollstreckbaren Titel beurkunden lassen. Nun zahlt er nur unregelmäßig bzw. gar nicht und inzwischen haben sich schon 800 Euro Unterhaltsschulden angesammeltt. Eben habe ich mir meine Unterlagen angesehen, um zu entscheiden, wie ich jetzt vorgehen kann. Dabei habe ich festgestellt, dass bei den vollstreckbaren Ausfertigungen (Urkunde über die Verpflichtung zur Unterhaltsleistung) beider Kinder die Unterschriften des Vaters fehlen. Zudem ist bei der Urkunde meines Großen nicht eingetragen, ab wann er den Unterhalt zu zahlen hat. Haben diese Urkunden überhaupt noch Wert? Wer trägt dafür die Verantwortung? Hätte das Jugendamt mir die Urkunden vollständig übergeben müssen oder hätte ich damals darauf achten müssen. Da der Vater momentan nicht zahlen kann/will, wird er mir mit Sicherheit die Unterschriften darauf nicht mehr geben, zumal ich ihn auch schon darauf hingewiesen habe, den Unterhalt vollstrecken zu müssen. Was kann ich tun, damit mir das Geld nicht verloren geht bzw. die Urkunden nutzbar sind? Vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen marmite
von marmite am 15.11.2012, 22:02