Liebe Frau Bader, bisher bin ich von folgendem ausgegangen: WÄHREND ELTERNZEIT: Es gibt einen Rechtsanspruch auf Teilzeit zumindest wenn bestimmte Faktoren ( Arbeitnehmeranzahl, Betriebszugehörigkeit usw.) eingehalten werden. NACH ELTERNZEIT: Es gibt ebenfalls einen Rechtsanspruch auf Teilzeit , allerdings im Rahmen des Teilzeitgesetzes. Nach der Elternzeit würde grundsätzlich nur ein Anspruch auf Beschäftigung auf Basis der alten Bedingungen gesichert sein. Nun hat man mich gestern verwirrt, indem man mir gesagt hat, ich hätte keinen Rechtsanspruch während der Elternzeit und der Arbeitgeber kann mich problemlos „ablehnen“. Da die Vergangenheit gezeigt hat, daß es mit meinem AG nicht leicht ist zurückzukehren, hätte ich gern gewusst wie ich da auftreten kann. Für meinen Fall ist es nun so: Ich habe 2 Jahre EZ beantragt und meinem Arbeitgeber mitgeteilt, daß ich im zweiten Jahr in Teilzeit arbeiten möchte. Besteht dafür ein Rechtsanspruch? Danke!
Mitglied inaktiv - 28.01.2015, 12:33