Liebe Frau Bader,
ich befinde mich noch in Elternzeit. Meine große Tochter absolviert vom 1.9.14 bis 31.8.15 ein FSJ und ab 1.10.15 eine dreijährige Ausbildung. Am 5.4.15 wird sie volljährig. Wie lange muss mein geschiedener Mann noch Unterhalt für sie bezahlen?
Herzlichen Dank
von
Ermali
am 25.02.2015, 13:11
Antwort auf:
Unterhalt
Hallo,
grds. bis zum Ende der Ausbildung. Vergütungen werden angerechnet.
http://www.bundes-freiwilligendienst.de/unterhalt-familienrecht.html
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.03.2015
Antwort auf:
Unterhalt
Das kommt darauf an...
- wie hoch der Unterhalt ist
- wieviel sie im FSJ und dann in der Ausbildung verdient
- wie hoch die Kosten durch die Ausbildung (z. B. Kilometer, etc.) sind
- ob weitere, minderj. Geschwister unterhaltsberechtigt sind.
Dann kann man mal weitersehen :-)
von
desireekk
am 25.02.2015, 23:51