Frage: Umgangsrecht

Hallo, ich habe mich damals noch in der Schwangerschaft von dem Kindesvater getrennt und bin wieder in mein Heimatstadt (ca. 150km vom Kindesvater entfernt) gezogen. Der Kindesvater hatte von Anfang an Umgang zum Kleinen. Am Anfang in meinem Beisein für 1-2Stunden und später dann für 3Stunden jeden zweiten Tag. Er hat ihn bei mir geholt und auch wieder gebracht. Mittlerweile ist der Kleine 15Monate alt und der Kindesvater ist der Meinung, den Kleinen zu wenig zu sehen. Wir arbeiten beide Schichtdienst und so ist er immer nur ein paar da. In denen er den Kleinen wie oben geschrieben abholen darf. Gibt es irgendwie Regelungen, wie lange und wie oft er den Kleinen haben kann? Ich bin der Meinung, er hat den Kleinen sehr oft. Sehe ich das falsch? Würde er Gericht gehen, würden die anders entscheiden? Ich muss noch sagen, das ich den Kleinen noch einmal am Tag stille. Er möchte den Kleien allerdings schon über Nacht haben. Möchte aber auch keine Anschaffung für den Kleinen machen? Was müsste er rechtl. alles anschaffen (Kinderbett?) und was sagt das Amt dazu, das er in einer 1-Raum-Wohnung wohnt? Ich danke Ihnen schon mal für Ihren Rat.

von Sonnenschein23 am 04.01.2013, 10:17



Antwort auf: Umgangsrecht

Hallo, es gibt keine gesetzl. Regelung, sondern es hängt von dem Verhältnis von Kind zum Vater ab. Er kümmert sich toll - schön, wenn es so bleibt. Schön auch, wenn Sie sich so gut einigen. Es ist jetzt schon verhältnismässig viel - ich würde es aber zugunsten des Kindes prüfen u entscheiden. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.01.2013



Antwort auf: Umgangsrecht

Hallo, wenn ihr den Umgang unter euch alleine regeln könnt, dann finde ich das schon mal sehr toll! Wenn ein richterlicher Beschluss euch Zeiten vorgibt, wer wie oft und wie lange das Kind haben darf, dann ist das alles nicht mehr so locker! Ich würde auf jeden Fall den Weg über ein Gericht meiden! Ich finde es gut, wenn der Kindesvater so viel Kontakt zu seinem Sohn sucht und es ist auch für das Kind überaus wichtig. Man sollte als Mutter versuchen, seine persönlichen Interessen hinter die seines Kindes zu stellen, na klar hatte die Trennung einen Grund und man möchte nicht mehr viel mit dem ehemaligen Partner zu tun haben. Aber das Kind braucht beide und sollte auch so viel wie möglich von beiden was haben! Mit dem Übernachten kann man ja auch nach dem Abstillen anfangen, dafür hat der Vater hoffentlich Verständnis?! Ein extra Bett oder größere Wohnung müssen nicht angeschafft werden. Es spricht nichts dagegen, wenn ein so kleines Kind im Elternbett schläft. Wenn er die ganzen Fahrten zum Abholen des Kindes alleine finanziert, dann erfüllt er schon einen gewissen Teil der Anschaffungen. Ich habe schon von Fällen gehört, bei denen der Elternteil mit Kind weg gezogen ist und dem anderen Elternteil die Hälfte der Fahrkosten mitfinanzieren musste! LG

von Jana78 am 04.01.2013, 13:52



Antwort auf: Umgangsrecht

Mehr Umgang wird er nach der gängigen Formel bei einer gerichtlichen Regelung des Umgangs wohl nicht bekommen, das ist doch schon ganz viel und auch sehr schön. Wie stellt er sich denn faktisch mehr Umgang vor, wenn er nicht bereit ist die notwendige Ausstattung anzuschaffen? Hat er das erläutert? (Übrigens, wie schaut es mit der Zahlung des Kindesunterhalts aus, wie habt ihr das geregelt?)

von Pamo am 04.01.2013, 15:56



Antwort auf: Umgangsrecht

Liebe Jana78, ob da noch wartet mit dem Abstillen bezweifle ich ehrlich gesagt. Wie schon geschrieben, er ist der völligen Überzeugung, das er den Kleinen zu wenig hat. Wenn er ihn aber über Nacht hat, wie soll das Kind denn in einer 1-Raum-Wohnung schlafen können? Er geht bestimmt nicht schon um sieben mit dem Kleinen ins Bett? Würde er also Fernsehen, hat das Kind doch meiner Meinung nach keinen richtigen Schlaf!? Und mit im richtigen Bett? Der Kleine zappelt so im Schlaf, da würde er raus fallen und dann heisst es, ich würde meine Aufsichtspflicht vernachlässigen oder? Weil wir kein gemeinsames Sorgerecht haben. Wenn der Kleine etwas grösser ist, habe ich kein Problem, das er bei seinem Vater übernachtet. Doch jetzt versteht er das doch noch gar nicht. LG

von Sonnenschein23 am 05.01.2013, 09:24



Antwort auf: Umgangsrecht

Hallo Pamo, danke, ich bin auch der Meinung, das er den Kleinen sehr viel hat und alle anderen in meinem Umfeld auch :-) Wie er sich das vorstellt, werde ich ihn demnächst mal fragen und bin schon auf seine Antwort gespannt. Den Kindesunterhalt hat das Jugendamt errechnet und er zahlt ihn auch regelmäßig.

von Sonnenschein23 am 05.01.2013, 09:26



Antwort auf: Umgangsrecht

Hallo Sonnenschein23, die Situation in einer 1-Raum-Wohnung ist schon sehr ungünstig. Aber ich weiß nicht in wie weit das Jugendamt da was gegen hätte. Immerhin geht es dort meist nur um Kindeswohlgefährdung. Ich würde einfach mal einen Beratungstermin im Jugendamt ausmachen, ich denke die könnten dir viel weiter helfen und die Fragen fachgerecht beantworten. Wenn du das alleinige Sorgerecht hast, entbindet das den Vater nicht von seiner Aufsichtspflicht! Aber ich kann dich total verstehen, ich mache mir auch immer viel zu viele Sorgen.... Weiß der Vater, dass er nach einem gerichtlichen Beschluss sein Kind viel weniger sehen würde, falls ihr euch nicht anders einigen könnt? Vielleicht kannst du ja auch was gutes aus der Situation machen und die Zeit in der er das Kind hat für dich nutzen (Arztbesuche, Erledigungen...usw.) es ist nicht überall sinnvoll sein Kind mitnehmen zu müssen, vor allem bei langen Wartezeiten usw..... LG

von Jana78 am 05.01.2013, 11:07



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