Frage:
Umgangsrecht beim Umzug
EditierenHallo Frau Bader,
mein Ehemann hat ein lukratives Jobangebot bekommen, was für uns ein 300 km Umzugsweg bedeuten würde. Ich habe eine 9 jährige Tochter aus erster Ehe, die in 3-te Klasse geht. Ihr Vater holt sie alle 2 Wochen fürs Wochenende zu sich und bringt sie wieder zurück. Er wohnt in anderer Stadt 30 km von uns entfernt.
Sicherlich mache ich mir Sorgen wegen des möglichen Umzuges im Bezug auf Kontakt meiner Tochter zu Ihrem Vater. Mein Mann und ich würden gewährleisten, dass das Kind weiterhin Ihr Vater wie vorher sieht. Da meine Familie in dieser Stadt lebt, werde ich am Fr. die Tochter zu ihm bringen, bei meiner Familie bleiben und am So. sie bei ihm wieder abholen.
Meine Frage ist: Sollte der Kindesvater dem Umzug nicht zustimmen und es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, wie stehen meine Chancen den Fall zu gewinnen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
von
katjusha99
am 15.12.2014, 16:23
Antwort auf:
Umgangsrecht beim Umzug
Hallo,
hat er das Sorgerecht?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.12.2014
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Umgangsrecht beim Umzug
Wenn Du Dich zu dem verpflichtest was Du gerade sagtest, dann stehen die Chancen gut.
Was will das Kind denn? Würde es beim Vater wohnen wollen ?
Wäre ja die andere Möglichkeit.
von
Sternenschnuppe
am 15.12.2014, 16:30
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Umgangsrecht beim Umzug
Wir haben geteiltes Sorgerecht
von
katjusha99
am 15.12.2014, 17:14
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Umgangsrecht beim Umzug
Hallo,
ganz ehrlich, ich würde als Vater nicht zustimmen und ohne seine Zustimmung sieht es schlecht aus.
Jetzt sagst du, du bringst sie. Nächstes Jahr bist du schwanger, krank, hast einen anderen Job oder... und dann passt dir die Vereinbarung nicht mehr...
Würde der Vater denn das Kind nehmen?
Lg,
Bobcat
von
bobcat
am 15.12.2014, 21:14
Antwort auf:
Umgangsrecht beim Umzug
Hallo,
deine Vorsätze sind gut aber es ist nicht praktikabel.
Weißt du was es bedeutet, als Schulkinder 300km als einfache Strecke zurückzulegen, was es bedeutet, jedes zweite Wochenende zu pendeln und keine Kraft tanken zu können? Deine Tochter wird es sehr schwer haben und sicher schnell überfordert sein mit dieser Situation.
Ich spreche aus eigener Erfahrung und unsere Tochter fährt nur 300km Hin- und Zurück!
Da du die Distanz geschaffen hast, bist du für die Umgabgsrealisierung verantwortlich. Klappt es nicht, so kann der Vater euch in ernste Schwierigkeiten bringen!
LG
von
Colien07022004
am 16.12.2014, 09:01
Antwort auf:
Umgangsrecht beim Umzug
Hallo,
dann geht es nur mit gemeinsamer Zustimmung. Und da wird er nicht mitmachen. ich finde es auch für das Kind anstrengend.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.12.2014
Antwort auf:
Umgangsrecht beim Umzug
Hallo Zusammen,
danke vielmals für die zahlreiche Antworten.
Auf keinen Fall will ich meinem Kind schaden, auch Ihrem Vater nicht. Ich bin nur in der moralischen Klemme, einerseits will ich der Kariere meines Mannes nicht im Weg stehen, auf anderen Seite will ich nicht dem Kontakt meiner Tochter mit Ihrem Vater schaden. Sie bei Ihrem Vater zu lassen, wäre auch keine Lösung, den Sie hat noch eine kleine Halbschwester (meine zweite Tochter 1,5 j.a. sud der aktuellen Ehe), die sie sehr liebt. Wenn meine große bei Ihrem Vater bleiben würde, würde er sie ehe aus Ihrer gewohnte Umgebung (Schule, Vereine, Kurse) ausreisen, da er, wie bereits erwähnt, in der anderen Stadt lebt und sie dort in die Schule anmelden würde.
Ich bin ganz zerrissen...
von
katjusha99
am 16.12.2014, 15:19
Antwort auf:
Umgangsrecht beim Umzug
Um es mal klar zu sagen.
Dass dieses Kind einen Vater hat war ihm bekannt.
Würde er denn so weit weg von Eurem Kind leben wollen?
Mein Mann hat einige sehr sehr gute Jobchancen sausen lassen weil seine Mädchen hier leben.
von
Sternenschnuppe
am 16.12.2014, 19:01
Antwort auf:
Umgangsrecht beim Umzug
Hallo noch Mall,
bei der Jobsuche geht es nicht nur um besseren Gehalt. Es ist ein wenig komplizierter. Mein Mann war für 8 Jahre bei einem großem Weltkonzern bei uns in der Nähe beschäftigt. Mit der Zeit ist er bis zur Managementposition aufgestiegen. Wegen Führungswechsel wurde musste er das Unternehmen verlassen. Er war erst für 9 Monate freigestellt und im Anschluss war noch für 2 Monate als arbeitslos gemeldet, bis er endlich eine Stelle bei einem kleinen Unternehmen mit 2/3 des vorherigen Gehaltes mit einer wenig aufregenden Aufgabe gefunden hat. Er ist sehr unzufrieden mit dem Job, sucht weiter in der Umgebung, jedoch bekommt nur Absagen. Nun hat er bereits zweites Angebot von einem großen internationalen Konzern bekommen, den ersten haben wir sofort abgelehnt. Es sieht wohl so aus, dass sein recht gutes Deutsch mit Akzent (er ist Ungar) leider bei deutschen Unternehmen nicht für Managementposition "ausrecht". Die große Konzerne verlangen in erste Reihe Englisch und er ist Perfekt bei Ihm, diese Unternehmen sind meistens in großen Städten ansässig und so wird es wohl, wenn nicht jetzt dann beim nächstem Angebot, alles darauf hinaus laufen, dass wir so oder so umziehen müssten.
Mein Mann ist sehr verantwortungsvoller Mensch, er hat mir selbst die Lösung mit dem Pendeln vorgeschlagen und ich weiß, er würde sein Wort halten.
Ich weiß einfach nicht weiter, hier gibt es wohl keine Verlierer oder Gewinner:-(
von
katjusha99
am 16.12.2014, 21:54
Antwort auf:
Umgangsrecht beim Umzug
Und wenn der Steifvater pendelt?
Weiß ja nicht wie eingebunden er dan Arbeitszeittechnisch ist, sprich ob er dann wirklich nur Mo-Fr Dienst hat und Wochenende immer frei. Dann wäre es ja evtl eien Option das er unter der Woche halt nicht bei euch ist. das würde ich eh bei einem Jobwechsel mit Umzug als ersten Weg machen, kann man schauen ob der neue job einem wirklich zusagt ohne das die ganze Familie gleich ihre Brücken am heimatort abbrechen muß.
Und dann kann man schauen was die Zukunft bringt. Evtl findet er ja doch noch einen job etwas näher, oder der leibliche Vater zieht um, oder, oder.
Mitglied inaktiv - 16.12.2014, 22:18
Antwort auf:
Umgangsrecht beim Umzug
Klar, es ist auch eine Option,
jedoch sieht der leiblich Vater seine Tochter selten öfter als alle zwei Wochen für ein Wochenende.
Es gib halt keine perfekte Lösung. Ich verstehe es wohl.
von
katjusha99
am 16.12.2014, 23:05
Antwort auf:
Umgangsrecht beim Umzug
...doch, es gibt immer einen Verlierer, in deinem Fall das Kind, wenn es zum Umzug kommt...
LG
von
Colien07022004
am 17.12.2014, 08:33