Frage: Umgangsrecht---an alle

Ich habe das alleinige Sorgerecht für die Tochter-10 Monate. Mein Verhältnis zum KV ist zufriedenstellend, der Kontakt zwischen Kind und KV ist regelmässig, 2 mal pro Woche, ist untereinander geregelt, ohne JA. Nun ziehe ich mit meinem Kind um, in die Nachbarstadt,ich gehe auch dann wieder arbeiten und dann wird das mit dem Umgang 2 mal/ Woche nicht mehr klappen.(Kind bei Tagesmutter,KV hat keinen Führerschein, ich bringe ihm das Kind z.zt immer--Stress pur!!) Ich befürchte jetzt wirklich Differenzen zw. uns beiden wg. den Besuchszeiten. Wir arbeiten auch beide im Schichtdienst, da sind feste Besuchstage einfach nicht möglich zu planen. Was sind überhaupt meine Rechte und Pflichten beim alleinigen Sorgerecht? Ich möchte keinen Stress mit ihm, aber er kann doch auch nicht verlangen, dass ich ihm dann weiter 2 mal pro Woche das Kind bringe, eine Fahrt dann jeweils 30 Minuten, und wieder abhole. Wie argumentiere ich rechtlich richtig, wenn ich ihm das mitteile. Einmal die Woche werde ich das wohl hinbekommen, aber das wird ihm nicht gefallen. Es ist schrecklich, ich habe echt Bedenken, ihm das zu sagen. Das er zu uns kommt steht nicht zur Debatte! Habt ihr einen Rat für mich

von Kati 783 am 06.08.2014, 23:11



Antwort auf: Umgangsrecht---an alle

Hallo, er muss sich drum kümmern-wenn er aber das gem. Sorgerecht hat, dürfen Sie nicht so einfach umziehen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.08.2014



Antwort auf: Umgangsrecht---an alle

Wenn Du nicht mehr stillst, Vater und Kind sich kennen, dann ist das jetzt an der Zeit den Umgang zu erweitern. Arbeit ist ein guter Grund um umzuziehen, 30 Minuten noch vertretbar. Nach neuem Gesetz bekommt er das gemeinsame Sorgerecht auf Antrag, zeugt von geringer Motivation dass er das noch nicht angesprochen hat. Ebenso dass Du das Kind immerzu bringen musst. Das ist sein Job. Den Umzug würde ich daher gar nicht in Frage stellen, sondern die Umgänge erweitern auf zuerst eine Übernachtung. Du hast noch das ASR also auch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Vielleicht kannst Du sie bringen und er bringt sie zurück am nächsten Tag. Oder umgekehrt. Wie sind denn die Anbindungen mit den Öffentlichen ? Das Umgangsrecht hat nix mit dem Sorgerecht zu tun, daher könnte er Übernachtungen eh einklagen. Oder ist er finanziell so aufgestellt dass er Dir Deinen Verxienstausfall zahlen kann? Rechtlich steht Dir bis zu. 3. Geburtstag Betreuungsunterhalt zu, auch wenn ihr nicht verheiratet gewesen seid. Kann er das ausgleichen zusätzlich zum Unterhalt ? Packe das ganze nett und freundlich ein, und er hat absolut keinen Grund zickig zu sein :-)

von Sternenschnuppe am 07.08.2014, 07:51



Antwort auf: Umgangsrecht---an alle

Du musst das Kind gar nicht bringen, laut Gesetz trägt der Umgangsberechtigte die Kosten des Umgangs. Kann der KV nicht mit ÖPNV kommen, das Kind in deinem Wohnort betüddeln und dann wieder nach Hause zockeln? Auf feste Besuchszeiten wirst du dich allerdings mit dem KV einigen müssen. Es ist ihm doch nicht zumutbar, nur auf Abruf zu kommen.

von Pamo am 07.08.2014, 18:29



Antwort auf: Umgangsrecht---an alle

Wieso sollte er nicht. Sie kennen sich, Bindung ist da. Wenn sie wissend um die nicht vorhandene Mobilität umzieht, dann ist es doch fair wenn sie eine Tour übernimmt ab und an.

von Sternenschnuppe am 07.08.2014, 20:19



Antwort auf: Umgangsrecht---an alle

Danke ihr lieben, wahrscheinlich mach ich mir einfach zu viele Gedanken. Iwie werden wir uns schon einigen. seufz

von Kati 783 am 07.08.2014, 22:07



Antwort auf: Umgangsrecht---an alle

Wenn es bisher harmonisch war, dann habt ihr doch eine gute Chance. Wichtig ist eben das Kind im Blick zu haben. Und mit fast einem Jahr und gutem Kontakt kann man es wirklich mal mit Übernachtungen probieren. Kann ja mit einer starten, dann schaut ihr wie es klappt. Er bekommt mehr Zeit mit dem Kind, Du kannst mal ausschlafen, ausgehen, was auch immer ;-) Argumentiere , wenn nötig, einfach in seinem Interesse. Mehr Zeit. Bist finanziell besser gestellt , was auch dem Kind zugute kommt. 30 Minuten sind je nach Verbindung nicht die Welt, Kind ist in dem zarten Alter da noch nicht verwurzelt.

von Sternenschnuppe am 07.08.2014, 22:55



Antwort auf: Umgangsrecht---an alle

Klar kann er das Kind mitnehmen. Aber es ist seine Aufgabe zu kommen und zu holen oder eben am Ort zu betüddeln. Dass die Mutter bringt, ist reines Entgegenkommen und reiner Luxus für den KV. Und ja, natürlich kann man ihm auch entgegen kommen, doch wenn es nicht geht dann geht es nicht und dann muss sich eben der Umgangsberechtigte selber kümmern.

von Pamo am 08.08.2014, 11:56



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