Hallo,
ich bin seit kurzem vom Vater der Kinder (3 und 4) getrennt. Nun möchten und müssen wir den Umgang klären.
Gibt es da irgendwie eine Richtlinie, wie lange, wie oft sie Papa bekommen sollte? Und wie sieht das mit Weihnachten, Ostern & Co. sowie Urlaub aus?
Mein Ex wollte die Jungs jeden Sonntag haben. Mir ist das irgendwie zu viel, ich möchte auch mal ein Wochenende komplett mit meinen Jungs haben um Ausflüge zu machen, oder meine Familie zu besuchen, die 500 km entfernt wohnt. Er meint zwar, es sein kein Problem, ich kann dann ruhig fahren und er nimmt sie dann ein anderes Mal länger, aber ich möchte ihn nicht betteln müssen, zumal er immer Zusagen macht, die er dann nicht einhält ...
Und er möchte im Sommer gern mit ihnen für 10 Tage verreisen, was mir auch nicht wirklich passt. Aber nicht, weil ich es ihnen nicht gönne, sondern weil die Jungs bislang nur 2 bzw. 3 Tage von mir getrennt waren. Von ihrem Papa waren sie auch schon mehrmals 3 Wochen getrennt. Ich hatte ihm angeboten, 2 mal 5 Tage zu fahren und wenn es gut läuft, dann halt beim nächsten Urlaub 10 Tage.
Was raten Sie bzgl. dem Umgang? Welche Regelung ist am Besten?
Danke und lG
Mitglied inaktiv - 25.01.2011, 19:46
Antwort auf:
Umgang
Hallo,
Eine genaue gesetzl. Regelung zum Umgangsrecht gibt es nicht, vielmehr entscheidet im Zweifel das JA im Einzelfall je nach den Gegebenheiten. Ein Kind, das seinen Vater kaum kennt, wird dort sicherlich nicht übernachten. Auf der anderen Seite wird ein Vater, der eine sehr enge Bindung zu seinem Kind hat, dieses häufiger sehen als einmal im Monat.
Er darf das Umgangsrecht bei sich zu Hause ausüben, d.h., die Mutter hat keinen Anspruch darauf, dass er das Kind nur bei ihr zu Hause sieht, vielmehr darf er es, auch im Auto, mitnehmen.
Wichtig ist, dass der Umgangsberechtigte das Umgangsrecht schon bei einem Säugling zusteht, natürlich auch bei einem Kleinkind, auch, wenn es fremdelt.
Sicherlich muss der KV aber Rücksicht auf Stillen etc. nehmen.
Rechtlich muss der Berechtigte das Kind abholen, Psychologen schlagen jedoch vor, das die Mutter das Kind auch häufiger mal bringt, um durch diese Handlung die positive Einstellung zu der Sache zu zeigen.
Die Mutter kann im übrigen nicht verbieten, dass das Kind Kontakt mit Dritten hat.
Man legt idR ein periodisches Umgangsrecht fest, am Anfang von kurzer Dauer. Sinnvoll ist es, die Sache so zu regeln, dass es für das Kind bald zu einer festen Gewohnheit wird und eine Entfremdung von dem anderen Elternteil nicht eintritt.
Wenn das Kind den Vater nicht kennt, soll es erst langsam daran gewöhnt werden.
Das Umgangsrecht ist von der Häufigkeit ungefähr festzulegen wie folgt:
- bei ganz kleinen Kindern ein-bis zweimal im Monat einige Stunden
- bei etwas größeren alle 14 Tage einen Tag
- Übernachtung erst ab Schulreife
- Ferien/ Feiertag etc. sollte man sich gütlich einigen und eine hälftige Teilung vornehmen
Eine Einschränkung/ ein Ausschluss des Umgangsrechtes ist nur in Ausnahmefällen zum Wohl des Kindes zulässig.
Dazu reicht es nicht aus, dass es bei der Durchführung Schwierigkeiten geben könnte. Nur wenn die Gefahr ernstlicher gesundheitl. oder erzieherischer Schäden besteht, muss der Umgang unterbunden werden, die Verfeindung der Eltern reicht nie aus, auch nicht, wenn das Kind nervöse Beschwerden hat.
Zum Ausschluss führt Alkoholismus in besonderen Fällen, Aids (bei Ansteckungsgefahr), Gefahr sex. Missbrauch, psychische Krankheiten, die nachweisbar sind, nicht hingegen Prostitution oder Neurodermitis (beim Kind).
Wenn einer der Eltern meint, das Umgangsrecht sei verletzt, kann er/sie sich erst einmal an das JA zu einer gütlichen Regelung wenden. Ansonsten bleibt nur die Klage.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.01.2011
Antwort auf:
Umgang
in der regel haben die nicht mit den kindern lebenden elternteile die kinder jedes 2. wochenende und die hälfte der ferien.
weihnachten mal der eine und im jahr drauf der andere elternteil.
das ist aber alles frei verhandelbar.
wenn ihr euch nicht einigen könnt, solltet ihr das jugendamt einschalten und um vermittlungshilfe bitten.
ein gesetz gibt es nicht, wenn wirklich keine einigung möglich ist, wird das gericht entscheiden.
( meinst du, die kinder hätten heimweh nach dir? das sollte man vorher ausprobieren. einen geteilten urlaub würde ICH als elternteil auch nicht machen wollen )
Mitglied inaktiv - 26.01.2011, 11:50
Antwort auf:
Umgang
Ich wollte ihm den Urlaub ja auch nicht kürzen, sondern im davor mal 5 Tage zum üben geben um zu gucken, obs funktioniert ;-) . Dann kann er gern 10 Tage haben
von
nino2903
am 26.01.2011, 15:14
Antwort auf:
Umgang
*Ich hatte ihm angeboten, 2 mal 5 Tage zu fahren *
das klang anders. vll ist das auch bei ihm falsch angekommen und du solltest dich besser erklären? :-)
wie gesagt, alles frei verhandelbar, du solltest die beziehung vater -kinder auch gleichberechtigt sehen, er hat genausoviele rechte und pflichten an den kindern, wie du. zu manchem muß halt erst hingeführt werden.
wenn er unzuverlässig ist, dann muß man evtl mit hilfe des jugendamtes einen verbindlichen plan erstellen, an den sich jeder zu halten hat.
Mitglied inaktiv - 26.01.2011, 15:41
Antwort auf:
Umgang
Hallo,
wie schon meine Vorredner gesagt haben, ist, solange der Vater nicht gerichtlich klagt, alle frei verhandelbar. Und wenn der Vater sich nicht benachteiligt fühlt, dann wird er auch nicht klagen.
Wegen dem Sonntag jede Woche, da würde ich eventuell sagen macht es so dass z.B. ihr ein Wochenende ganz macht, und dafür ein Wochenende gar nicht. Dann kannst Du mal mit den Kids wegfahren - er aber hat sie dennoch viel.
Ich habe mal eine Familie kennengelernt wo Vater und Mutter getrennt gelebt haben, und die Tochter war jeweils 1 Woche bei der Mutter, eine Woche beim Vater. Das fand ich wirklich super.
Schaffe sicher nicht viele, weil sie ihre eigenen Probleme miteinander nicht soweit "abschalten" können um damit umgehen zu können. Aber fürs Kind ist das gut denke ich. Geht nachtürlich auch nur wenn man nicht zu weit auseinander wohnt wegen Schule, KiGa, sozialem Umfeld (Schulfreunde z.B.).
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 27.01.2011, 22:08