Hallo Frau Bader, hab Ihnen in einem vorherigen beitrag eine Frage gestellt was mein Mutterschutz und Elterngeld angeht. Hätte aber noch eine Frage was würde ich von der Elterngeldstelle bekommen wenn ich mein jetzige Elternzeit nicht vorzeitig beende, sondern nur bei der KK einen neuen Antrag auf Mutterschutz stelle und nach der Geburt des zweiten Kindes ganz normal Elterngeld beantrage. Frage deshalb, weil ich sehr ungern meinen jetzigen Arbeitgeber zur Kasse bitte, denn das wäre Ihm gegenüber unfair! Meine vorherige Frage an Sie: (Überschneidung Elterngeld bzw. Mutterschutz für das 2 Kind Hallo Frau Bader, würde mich sehr gerne Informieren wie das Elterngeld bzw. Mutterschutzgeld in meinem Fall aussehen würde! Zu meiner Geschichte....Meine erste Tochter kam 20.05.2012 auf die Welt bin ziemlich rasch wieder schwanger geworden und wir werden unser zweites Kind voraussichtlich 03.06.2013 bekommen. Hab schon mit meiner Krankenkasse telefoniert und die meinten das mir wieder Mutterschutzgeld von 13 Euro pro tag zustehen würde. Mein Arbeitgeber muss mir nicht zahlen, da ich in der Zeit nicht gearbeitet hab. Wie rechnet sich dann das Elterngeld für mein zweites Kind? Würde ich das gleich bekommen wie jetzt für mein erstes Kind oder wird es weniger? War vor meiner ersten Schwangerschaft vollzeitbeschäftigt und bekomme jetzt meine 65 % des Nettolohns.) Und das war Ihre Antwort: (hallo, Sie können die erste EZ am Tag vor dem Beginn des Mutterschutzes beenden, dann bekommen Sie MG von KK und AG. Das müsste die KK auch wissen. Das EG berechnet sich aus der Zeit davor. www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner Liebe Grüsse, NB)
von Banna20 am 18.03.2013, 17:52