Guten Tag,
ich befinde mich in Elternzeit und möchte wieder in Teilzeit arbeiten. In einem Nachtrag zum Arbeitsvertrag ist der Stundenumfang der Teilzeitarbeit geregelt. Es steht dort aber nichts davon, dass ich im Rahmen der Elternzeit der Teilzeitbeschäftigung nachgehen möchte. Ist das problematisch? Vielmehr steht dort "auf eigenen Wunsch".
Könnte das Probleme geben, wenn ich die Elternzeit zur Inanspruchnahme des Mutterschutzes wegen der Geburt des 2. Kindes vorzeitig beenden möchte?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
von
dan234
am 20.04.2016, 14:35
Antwort auf:
Teilzeitarbeit während Elternzeit
Hallo,
wurde der Zusatz für eine vorherige EZ gemacht?
Ich sehe das Problem nicht
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.04.2016
Antwort auf:
Teilzeitarbeit während Elternzeit
Ist der Nachtrag irgendwie zeitlich befristet?
von
malini
am 20.04.2016, 15:39
Antwort auf:
Teilzeitarbeit während Elternzeit
Im Nachtrag steht als Laufzeit die Daten des 3. Jahres Elternzeit (also vom 2.Geburtstag bis einen Tag vor dem dritten Geburtstag in dem Fall).
von
dan234
am 20.04.2016, 21:43
Antwort auf:
Teilzeitarbeit während Elternzeit
Hallo,
genau, der Zusatz wurde für eine vorherige EZ gemacht. Für die EZ von Kind 1.
Ich möchte im Sommer wegen Mutterschutz (Kind 2) die EZ Kind 1 vorzeitig beenden.
Ich befürchte einen Stolperstein, da in dem Zusatz zum Arbeitsvertrag nichts davon steht, dass ich meine Stunden im Rahmen der Elternzeit reduziert habe.
Liebe Grüße
von
dan234
am 21.04.2016, 13:48