Hallo, zuerst ein paar Fakten: - Aktuell in 3 jähriger Elternzeit, diese endet Oktober 2017 - seit April 2017 Teilzeit WÄHREND der Elternzeit 20 Std/Wo - nun erneute SS mit "drohendem" individuellem BV Da im Oktober meine Elternzeit endet, hätte ich einen Antrag auf Teilzeit stellen müssen. Leider war mir das nicht bekannt. Da ich nun wieder schwanger bin und mir ein BV "droht" , bin ich dann ab Oktober automatisch Vollzeit angestellt und habe Anspruch auf mein Vollzeitgehalt, auch im BV? Vielen Dank!
von Tante Trude am 17.07.2017, 20:29